Corona
Impfpflicht: Wohl bis zu 7.200 Euro Geldstrafe
Am Dienstag findet ein Runder Tisch zum Thema „Impfpflicht“ statt. Mittlerweile liegt ein erster Rohentwurf des „Covid-19-Impfschutzgesetz“ vor, aus dem „Die Presse“ am Montag zitiert.
ÖSTERREICH. Die Impfpflicht soll demzufolge für Personen gelten, die in Österreich einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wer sich nicht impfen lassen will, soll zur Bezirksverwaltungsbehörde vorgeladen werden. Versäumt man den ersten Termin, so soll nach vier Wochen die zweite Vorladung folgen. Strafen für Ungeimpfte soll es dann geben, wenn beide Vorladungen zum Impftermin verabsäumt wurden.
Bis zu 7.200 Euro Strafe
Dann sind saftige Strafen vorgesehen: Bis zu 3.600 Euro Geldstrafe oder vier Wochen Ersatzfreiheitsstrafe. Die Strafe kann zweimal verhängt werden und sich somit auf bis zu 7.200 Euro verdoppeln.
Ausgeschlossen von der Impfpflicht seien demnach Schwangere sowie Minderjährige bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und wer nicht impfen gehen kann, weil ihm „Gefahr für Leben oder Gesundheit“ droht. Nach ersten Berichten ist ein Zeitraum von drei Jahren angedacht, in dem die Impflicht gelten soll.
Der fertige Gesetzesentwurf soll erst Anfang Dezember vorgelegt werden, wie der "Standard" berichtet. Morgen Dienstag laden Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein jedenfalls zu einem Runden Tisch zum Thema „Impfpflicht“ ein.
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