Gerichtsurteil
Islam-Landkarte aus Datenschutzgründen nicht rechtens
- So sieht die "Islam-Landkarte" aus.
- Foto: Screenshot
- hochgeladen von Adrian Langer
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat entschieden, dass die Veröffentlichung einer sogenannten Islam-Landkarte mit bestimmten Daten, insbesondere Privatadressen und ZVR-Nummern, in Österreich nicht verhältnismäßig ist. Die Universität Wien sieht in der Entscheidung die Verletzung der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit.
ÖSTERREICH. Das Institut für Islamisch-Theologische Studien der Universität betreibt ein Forschungsprojekt, bei dem eine interaktive Österreichkarte erstellt wurde, auf der muslimische Einrichtungen verzeichnet sind. Durch Anklicken der Markierungen oder Links werden Informationen wie eine Kurzbeschreibung, die Adresse und die ZVR-Nummer (Zentrales Vereinsregister) der jeweiligen Einrichtung angezeigt. Das Ziel des Projekts ist es, einen Überblick über islamische Vereine in Österreich zu bieten.
Mehrere auf der Karte aufgeführte Vereine und Einzelpersonen legten jedoch eine Datenschutzbeschwerde ein, da sie ihr Recht auf Geheimhaltung verletzt sahen.
Private Daten gegen öffentliches Interesse
Das BVwG gab der Beschwerde statt. Einige der veröffentlichten Adressen seien Privatanschriften von Personen, die normalerweise nicht öffentlich zugänglich wären. Nach einer Abwägung zwischen der Freiheit von Wissenschaft und Meinungsäußerung auf der einen Seite und dem Recht auf Geheimhaltung auf der anderen kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Veröffentlichung dieser Adressen und ZVR-Nummern unverhältnismäßig sei. Das Ziel des Forschungsprojekts hätte auch durch die Angabe des jeweiligen Bundeslands erreicht werden können.
Projektziel gestört
Die Universität Wien betont hingegen die verfassungsmäßig garantierten Rechte auf Wissenschafts- und Meinungsfreiheit. Die veröffentlichten Daten stammen aus öffentlichen Quellen wie dem Vereinsregister und seien daher allgemein zugänglich. Es bestehe kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse. Zudem sei die Veröffentlichung notwendig, um das Ziel des Projekts zu erfüllen.
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