Bei Terror und Spionage
Karner bringt Messenger-Überwachung auf den Weg

- Gerhard Karner: Als konkretes Beispiel, in welchen Fall eine solche Messengerüberwachung hilfreich gewesen wäre, führt der Innenminister den geplanten Anschlag auf das Taylor Swift Konzert im vergangenen Jahr in Wien an.
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Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) stellten am Dienstag einen Gesetzesentwurf zur Gefährderüberwachung vor, der es dem Verfassungsschutz ermöglicht, in Ausnahmefällen auf Messengerdienste zuzugreifen, um terroristische Aktivitäten zu überwachen. Das Gesetz soll die Sicherheitsmaßnahmen an die modernen Bedrohungen anpassen und ist derzeit in der Begutachtungsphase. Mit einem Beschluss im Nationalrat wird noch im Sommer gerechnet.
ÖSTERREICH. Innenminister Gerhard Karner und Staatssekretär Jörg Leichtfried präsentierten am Dienstag die Eckpunkte eines neuen Gesetzes zur Gefährderüberwachung, das als Reaktion auf die sich veränderten sicherheitspolitischen Gegebenheiten in Österreich eingeführt werden soll. Die Maßnahme wurde bereits im Regierungsübereinkommen zwischen den Koalitionspartnern ÖVP, SPÖ und NEOS festgelegt und wird nun Schritt für Schritt umgesetzt.
Die geopolitischen Spannungen und die sich verändernde Bedrohungslage erfordern laut Regierung eine Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen. In der Vergangenheit hatte die Polizei nur eingeschränkten Zugriff auf digitale Kommunikationskanäle. Terroristische Gruppierungen greifen demnach zunehmend auf Messengerdienste anstelle traditioneller Kommunikationsmittel wie Telefonie oder SMS zurück - nur diese waren aber bisher vom Gesetz zur Überwachung abgedeckt. Dies führte dazu, dass die Sicherheitsbehörden in vielen Fällen keine Möglichkeit hatten, diese Bedrohungen effektiv zu überwachen.

- Bisher war Überwachungen nur bei "klassischen" Kommunikationswegen, wie Briefen oder SMS möglich. Der Gesetzesentwurf soll das ändern.
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Als konkretes Beispiel, in welchen Fall eine solche Messengerüberwachung hilfreich gewesen wäre, führt der Innenminister den geplanten Anschlag auf das Taylor Swift Konzert im vergangenen Jahr in Wien an. Dabei seien Hinweise von ausländischen Behörden eingegangen, bei denen Messengerüberwachung schon Standard ist. Auch von den österreichischen Behörden wurde der Attentäter bereits überwacht - seine Nachrichten konnten aber nicht eingesehen werden.
Neuer Gesetzesentwurf
Das neue Gesetz sieht vor, dass der Verfassungsschutz in Fällen, in denen terroristische oder verfassungsgefährdende Aktivitäten vermutet werden, auf Messengerdienste zugreifen darf. Dies betrifft insbesondere die Vorbereitung von terroristischen Anschlägen oder die Bildung terroristischer Gruppen sowie der Verdacht auf Spionage.
Der Zugriff auf Nachrichten und Kommunikationsverläufe wird jedoch streng geregelt und nur in Ausnahmefällen genehmigt. Jeder Einsatz dieser Überwachungsmaßnahme muss von einem Richter angeordnet werden und wird durch einen unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten kontrolliert. Zudem ist der Zugriff auf Messengerdienste auf eine Dauer von maximal drei Monaten beschränkt, und die Maßnahme darf in einem Kalenderjahr nicht mehr als 35 Mal angewendet werden - die breite Bevölkerung sei davon also nicht betroffen. Sollte dieser Wert überschritten werden, erfolgt eine Sonderberichterstattung an den ständigen Unterausschuss des Innenausschusses. Zur Software, mit der die Überwachung durchgeführt werden soll, war zum Zeitpunkt der Pressekonferenz noch nichts bekannt. Dies müsse erst evaluiert werden, sobald der rechtliche Rahmen für das Gesetz steht, so Karner.
Innenminister Karner erklärte weiters dazu:
"Das gemeinsame Ziel ist klar: Sicherheit und Schutz für die Menschen in Österreich zu gewährleisten. Dafür braucht der Verfassungsschutz aber auch die notwendigen Werkzeuge. Durch die heute präsentierte Novelle, schaffen wir für zeitgemäße Befugnisse um Gefährder und Terroristen aus dem Verkehr zu ziehen."

- Staatssekretär Jörg Leichtfried ergänzte, dass die sich ständig verändernde geopolitische Lage und die zunehmenden Bedrohungen durch potenzielle Terroristen und Spione eine robuste und verfassungskonforme Überwachung erforderten.
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Staatssekretär Jörg Leichtfried ergänzte, dass die sich ständig verändernde geopolitische Lage und die zunehmenden Bedrohungen durch potenzielle Terroristen und Spione eine robuste und verfassungskonforme Überwachung erforderten. "Ziel ist es, terroristische Anschläge zu verhindern und jenen, die unsere offene Gesellschaft gefährden, das Gefühl der Sicherheit zu nehmen", so der Staatssekretär.
Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in einer achtwöchigen Begutachtungsfrist, ein Beschluss im Nationalrat wird noch vor dem Sommer erwartet.
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