Korruptions-U-Ausschuss
Keine Einigung über weitere Befragungstermine

Gemäß einem Verlangen von SPÖ, FPÖ und NEOS wurde der Untersuchungsausschuss im vergangenen Dezember um sieben Wochen und fünf Tage verlängert. | Foto: Niklas Varga
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In der Geschäftsordnungssitzung des ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschusses ist es am Freitag zwischen den Parlamentsfraktionen zu keiner Einigung über weitere Befragungstermine gekommen.

ÖSTERREICH. Eine Vielzahl an ergänzenden Beweisanforderungen der SPÖ/Opposition wie auch der Grünen an alle Ministerien wurde wirksam bzw. beschlossen. Gemäß einem Verlangen von SPÖ, FPÖ und NEOS wurde der Untersuchungsausschuss im vergangenen Dezember um sieben Wochen und fünf Tage verlängert.

Der Ausschuss legte das Ende der Beweisaufnahme mit 1. Februar 2023 fest. Möglicherweise wird bei der Sondersitzung am Mittwoch ein Antrag auf eine weitere Verlängerung des U-Ausschusses im Plenum eingebracht.

Am Mittwoch war eine geplante Geschäftsordnungssitzung bereits ausgefallen, da die ÖVP nicht erschienen war. Deshalb konnten wieder keine weiteren Befragungen bis zum geplanten Ausschuss-Ende am 1. Februar fixiert oder weitere Beweisanträge durch Grüne und SPÖ eingebracht werden. Mehr dazu hier.

Über 25 Millionen Seiten

Bisher ist der auf Initiative von SPÖ, FPÖ und NEOS im Dezember 2021 eingesetzte Untersuchungsausschuss 45 Mal zusammengetreten. Dabei wurden insgesamt 82 Auskunftspersonen befragt, drei davon doppelt. Gleichzeitig beläuft sich der an den U-Ausschuss gelieferte Aktenbestand mittlerweile auf über 25 Millionen Seiten, davon rund 1,7 Terrabyte Daten in elektronischer Form.

Gegenstand des Untersuchungsausschusses ist die Frage, ob und inwieweit es in den Jahren 2017 bis 2021 unter den von Bundeskanzler Sebastian Kurz geführten Regierungen in einzelnen Ministerien zu parteipolitisch motivierten Auftragsvergaben, Postenbesetzungen und Förderungen und damit zu einem Missbrauch öffentlicher Gelder gekommen ist. Auch vorbereitende Schritte für Privatisierungen sowie etwaige Behinderungen von Ermittlungen werden beleuchtet.

Neues Gesetz in Aussicht

Die Ankündigung einer verschärften Korruptionsgesetzgebung kommt bei der Opposition gut an. Für die SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim ist klar, dass die stärkste Anti Korruptionsgesetzgebung Korruption nicht ursächlich verhindern kann. Deswegen pocht sie vor allem darauf, die Korruptionsbekämpfung zu stärken: „Das beste Gesetz kann Korruption nicht verhindern, wie das Beinschab-Tool der ÖVP gezeigt hat. Das beste Gesetz kann auch nicht zur Anwendung kommen, wenn kein Interesse an Aufklärung besteht. Das sieht man aktuell daran, dass sich Bundeskanzler Nehammer immer noch weigert, Akten an die WKStA zu liefern, obwohl ein Richter diese Anforderung bestätigt hat. Strafverschärfungen ohne Instrumente, um diese Straftaten aufzudecken, werden nicht greifen. Dazu bräuchte es unter anderem Schutz für Whistleblower und nicht die Strafverfolgung derselben.“

Aus diesem Grund fordert Yildirim auch weiter die Umsetzung der Bundesstaatsanwaltschaft und des Informationsfreiheitsgesetzes.

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