Soldat in SS-Uniform
Künftig sofortiger Amtsverlust bei Wiederbetätigung

Nach der Aufregung um einen Unteroffizier in SS-Uniform reagiert die Bundesregierung nun. Jede rechtskräftige Verurteilung nach dem Verbotsgesetz bei Beamten muss zu einem Amtsverlust führen. | Foto: Filip Andrejević/Unsplash
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  • Nach der Aufregung um einen Unteroffizier in SS-Uniform reagiert die Bundesregierung nun. Jede rechtskräftige Verurteilung nach dem Verbotsgesetz bei Beamten muss zu einem Amtsverlust führen.
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Nachdem ein Unteroffizier, der eine SS-Uniform getragen und den Hitlergruß gezeigt hat, weiter im Bundesheer tätig sein darf, hat nun die Regierung das Verbotsgesetz unter dem Motto „null Toleranz“ nachgeschärft. Künftig soll jede rechtskräftige Verurteilung nach dem Verbotsgesetz bei Beamten automatisch zu einem Amtsverlust führen, und zwar unabhängig von allfälligen disziplinarrechtlichen Schritten.

ÖSTERREICH. Ein Unteroffizier hat als Berufssoldat eine SS-Uniform gebastelt und zeigte mehrmals den Hitlergruß. Er gestand alle Vorwürfe, diese passierten jedoch im Rausch, weshalb die Bundesdisziplinarbehörde nur eine Geldstrafe beantragt hat. Die SPÖ forderte „null Toleranz bei Wiederbetätigung im Bundesheer“. Auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen zeigte sich empört: „Die NS-Wiederbetätigung eines Soldaten des Bundesheeres schockiert mich“, ließ er auf Twitter wissen. „Wer in der Exekutive arbeitet, trägt besondere Verantwortung“, so Van der Bellen. Jede Form von NS-Verherrlichung sei auf das Schärfste zu verurteilen und habe „keinen Platz im Staatsdienst und in unserer Gesellschaft“. 

Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) kündigten nach der Causa um einen Bundesheer-Soldaten am Freitag die Gesetzesänderung an: Künftig soll jede rechtskräftige Verurteilung nach dem Verbotsgesetz bei Beamten automatisch zu einem Amtsverlust führen, und zwar unabhängig von allfälligen disziplinarrechtlichen Schritten. „Wer nach dem Verbotsgesetz verurteilt ist, hat im Staatsdienst nichts zu suchen“, unterstrich Zadic. „Jede Form von NS-Verherrlichung ist ein nicht tolerierbarer Angriff auf unsere demokratische Gesellschaft.“ 

Im Internet hat der Unteroffizier mehrere Nazi-Gegenstände bestellt. | Foto: rupixen.com/Unsplash
  • Im Internet hat der Unteroffizier mehrere Nazi-Gegenstände bestellt.
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"Nationalsozialistische Wiederbetätigung widerspricht allem, wofür wir als Österreich stehen", erklärte auch Edtstadler. "Zurecht setzen wir höchste Ansprüche an die Bediensteten der Republik." Der aktuelle Fall zeige einmal mehr, wie notwendig die "Nationale Strategie gegen Antisemitismus" sei. 

Reaktionen auf Gesetzesänderung 

"Das skandalöse Disziplinarerkenntnis ist ein Schandfleck auf den österreichischen Bemühungen im Kampf gegen Antisemitismus", betonte der Präsident der Israelitischen Religionsgesellschaft, Oskar Deutsch, in einer Aussendung. Umso mehr begrüße er den Vorstoß von Zadić und Edtstadler. "Nazis, ihre Sympathisanten und Nacheiferer sowie andere Antisemiten haben weder im Staatsdienst noch sonst wo in unserer demokratischen, offenen Gesellschaft etwas verloren." SPÖ-Mandatarin Sabine Schatz begrüßte "das schnelle Einlenken" ebenso, NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos fände es gut, "wenn ein öffentlicher Aufschrei in Zukunft erst gar nicht notwendig wäre, damit entsprechende Schritte gesetzt werden".

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Nach der Aufregung um einen Unteroffizier in SS-Uniform reagiert die Bundesregierung nun. Jede rechtskräftige Verurteilung nach dem Verbotsgesetz bei Beamten muss zu einem Amtsverlust führen. | Foto: Filip Andrejević/Unsplash
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