Verdacht auf Falschaussage
Kurz wird von Richter befragt

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen des Vorwurfs der Falschaussage im "Ibiza"-U-Ausschuss rund um die Bestellung des Aufsichtsrats und des Alleinvorstands der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG). Es gilt die Unschuldsvermutung.  | Foto: Florian Schrötter/BKA
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  • Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen des Vorwurfs der Falschaussage im "Ibiza"-U-Ausschuss rund um die Bestellung des Aufsichtsrats und des Alleinvorstands der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG). Es gilt die Unschuldsvermutung.
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Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird im Zuge der Ermittlungen gegen ihn wegen mutmaßlicher Falschaussage im U-Ausschuss von einem Richter befragt werden und nicht von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

ÖSTERREICH. Das bestätigte das Justizministerium am Montag nach einem Online-Bericht der "Presse". "Diese Entscheidung zur gerichtlichen Beweisaufnahme betrifft ausschließlich die Beschuldigteneinvernahme des Bundeskanzlers“, teilte das Justizministerium am Montagnachmittag per Aussendung mit. „Der weitere Ablauf des Verfahrens gegen den Bundeskanzler bleibt davon unberührt.“ 

Das Ministerium begründete das Vorgehen, dem Beschuldigten komme eine "besondere Bedeutung" zu.

"Zum ersten Mal wird gegen einen amtierenden Bundeskanzler wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, die dieser während der laufenden Amtszeit und in der Funktion als Bundeskanzler vor einem verfassungsmäßig garantierten parlamentarischen Kontrollgremium (Ibiza-Untersuchungsausschuss) mutmaßlich begangen haben soll. Daher sind sowohl der Beschuldigte als auch die Strafsache von besonderer Bedeutung", hieß es vom Justizministerium.

Hast du noch Vertrauen in den Bundeskanzler

Den Angaben des Ministeriums zufolge bleibt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) „als fallführende Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens“. Darüber hinaus handle es sich um „eine Einzelfallentscheidung, die keine unmittelbaren Schlüsse für andere Verfahren und Beschuldigte zulässt“.

Betont wurde von Seiten des Justizministeriums zudem, dass mit dieser Entscheidung keinerlei Vorbehalt gegenüber der fallführenden Staatsanwaltschaft verbunden sei. Wann die Beschuldigteneinvernahme konkret stattfinden soll, ist noch unklar 

Kurz will bei Anklage Kanzler bleiben

Kurz-Anwalt Werner Suppan hatte sich zuvor im Verfahren gegen den Bundeskanzler um den Vorwurf der Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss eine Einvernahme durch einen Richter und nicht durch die WKStA gewünscht. Mehr dazu im folgenden Beitrag.

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Kurz selbst hatte zuletzt erklärt, er werde auch bei einer Anklageerhebung gegen ihn nicht zurücktreten. „Ja, selbstverständlich“, antwortete Kurz in einem Interview mit der „Bild“-Zeitung auf die Frage, ob ein Angeklagter Bundeskanzler sein könne. 
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Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid  | Foto: ÖBAG

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