Umstrittene Gefahr
Landwirtschaftsausschuss stimmt für Teilverbot von Glyphosat
Das Verbot der Anwendung von Herbiziden mit Glyphosat auf sensiblen Flächen kommt. Mit einer Gesetzesinitiative der türkis-grünen Koalition wurde nun einstimmig ein Teilverbot des umstrittenen Herbizids auf den Weg gebracht.
ÖSTERREICH. Das Teilverbot sieht vor, dass Glyphosat bei sensiblen Orten wie Kinderspielplätzen, Parks sowie Einrichtungen der Altenbetreuung oder Gesundheitseinrichtungen nicht mehr eingesetzt werden darf. Ebenso sind Haus- und Kleingartenbereich und private Verwendung betroffen. Man wolle im Einklang mit geltendem EU-Recht das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat einschränken, erklärte ÖVP-Landwirtschaftssprecher und Bauernbundpräsident Georg Strasser. "Dazu zählen sensible Flächen wie etwa Sport- und Freizeitanlagen, Schulen, Kindergärten oder Park- und Gartenanlagen", so Strasser
Auch in den Baumärkten soll das Totalherbizid künftig nicht mehr zu finden sein, da es nicht mehr an nicht-berufliche Käufer abgegeben werden darf. Vertagt wurde am Donnerstag im Landwirtschaftsausschuss ein Antrag der SPÖ, in dem die Beendigung der Förderung von Glyphosatprodukten und anderen Breitbandherbiziden durch öffentliche Steuermittel gefordert wird.
Global 2000: Teilverbot ist Mogelpackung
Global 2000 kritisierte das Teilverbot zuvor als eine Mogelpackung, da die Landwirtschaft ausgespart werde. Global 2000-Umweltexperte Helmut Burtscher-Schaden: "Wäre es der Regierung tatsächlich ernst damit, den Einsatz von Glyphosat in Österreich zu reduzieren, dann würde sie den Verzicht auf Glyphosat zur Voraussetzung für den Erhalt von Agrarumweltförderungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik machen, wie von zahlreichen Organisationen gefordert", sagte der Experte gegenüber der APA. Das Teilverbot bezeichnete er als Mogelpackung, da die Landwirtschaft als Verursacherin von mehr als 90 Prozent der österreichweit ausgebrachten Menge an Glyphosat ausgeklammert sei.
Köstinger: gänzliches Verbot nicht möglich
Bundesministerin Elisabeth Köstinger betonte, dass ein gänzliches Glyphosat-Verbot auf nationaler Ebene nach EU-Recht nicht möglich sei. Die EU-Kommission halte in ihrer Bemerkung unmissverständlich fest, dass ein nationales Totalverbot nicht mit dem geltenden Unionsrecht vereinbar ist, so Bauernbundpräsident Strasser.
Olga Voglauer, Landwirtschaftssprecherin der Grünen ergänzte, dass mit dem Teilverbot ein Lückenschluss gelänge, da nun Spätbehandlungen sowie der Einsatz in öffentlichen Flächen sowie Haus- und Kleingärten verboten würde. FPÖ-Landwirtschaftssprecher Peter Schmiedlechner unterstützte das Teilverbot, forderte aber zusätzlich eine Kennzeichnung von Lebensmitteln mit Glyphosat.
Bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Glyphosat enthalten, sind vom Bundesamt für Ernährungssicherheit von Amts wegen bis spätestens zwei Monate nach Inkrafttreten dieser Bestimmung anzupassen. Die Aufbrauchsfrist für jene glyphosathältigen Pflanzenschutzmittel, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, endet mit Ablauf des 15. Dezember 2021.
Noch heuer Herkunftskennzeichnung bei Gemeinschaftsverpflegung
Köstinger erklärte am Donnerstag außerdem, dass derzeit ein rechtlicher Entwurf für die Herkunftsbezeichnung bei Gemeinschaftsverpflegungen, etwa Betriebsküchen, ausgearbeitet wird. Sie rechnet mit einer Fertigstellung im Laufe dieses Jahres.
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