Van der Bellen
Lotterie bestimmt, welche Richterin bei Blümel exekutiert
Das Wiener Landesgericht für Strafsachen muss nun prüfen, ob Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) vollständige Akten an den Ibiza-U-Ausschuss übermittelt hat. Zuständig dafür ist eine zufällig ausgewählte Richterin.
ÖSTERREICH. Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat am Donnerstagvormittag die Anordnung zur Exekution des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 3. März 2021 an das Wiener Landesgericht für Strafsachen übermittelt. Die Anordnung wurde laut Mitteilung der Präsidentschaftskanzlei auch Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP), den jeweiligen Fraktionsführern der Parteien im Ibiza-U-Ausschuss sowie VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter zur Kenntnis gebracht.
Vollständige Akten?
Zur Erinnerung: Van der Bellen lässt nun beurteilen, ob die Aktenlieferungen des Finanzministers an den U-Ausschuss vollständig sind. Blümel behauptet das, die Oppositionsparteien widersprechen.
Beim Landesgericht für Strafsachen wurde der Antrag des Bundespräsidenten mittels Zufallsgenerator-"Lotterie" einer Haft- und Rechtsschutzrichterin zugewiesen, die nach Prüfung nun für alle weiteren Schritte zuständig ist.
So geht es weiter
Die Richterin muss nun die Daten sicherstellen, prüfen, welche Daten privat sind und diese ausscheiden, sowie die Daten soweit möglich bis zum 15. Juli 2021 dem Untersuchungsausschuss vorlegen.
"Ich bin kein Hellseher, ob alle Akten geliefert wurden", hatte Van der Bellen tags zuvor erklärt. Jetzt gehe es darum sicherzustellen, dass alle Unterlagen geliefert werden, damit der U-Ausschuss arbeiten kann.
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