Causa Blümel
Höchstgericht spielt Ball an Van der Bellen zurück
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und seine Aktenlieferungen beschäftigen weiter die Innenpolitik. Jetzt muss Bundespräsident Alexander Van der Bellen über die Causa entscheiden.
ÖSTERREICH. Eigentlich wollte Bundespräsident Alexander Van der Bellen vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) wissen, ob dieser den Exekutionsantrag für Aktenlieferungen von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) an den Ibiza-U-Ausschuss aufrecht hält. Blümel sagt, er hätte alle Dokumente und Email-Postfächer geliefert, die Opposition ortet Unvollständigkeiten.
Nicht zuständig
Aber: Der VfGH sieht die Zuständigkeit nicht mehr bei sich selbst, sondern bei Van der Bellen. Das Höchstgericht habe nicht die Stellung eines "betreibenden Gläubigers", daher müsse das Staatsoberhaupt über weitere Schritte entscheiden. Ein entsprechendes Schreiben, so der VfGH, sei an die Hofburg ergangen.
Wie Blümel am Dienstag im Rahmen einer Pressekonferenz erklärte, seien seien mehr als 5.000 Seiten geliefert worden. Insgesamt habe es bereits 36 Beweisanforderungen des U-Ausschusses gegeben, Probleme nur in einem Thema gegeben. Alles in allem habe man 37.000 Mails und elektronische Dokumente übermittelt.
Van der Bellen muss entscheiden
Wolfgang Peschhorn, der Präsident der Finanzprokuratur, sei darum gebeten worden, eine Liste über die Vollständigkeit der Akten für den VfGH sowie den Bundespräsidenten zu erstellen. Van der Bellen könne sich gerne in jeder Weise, die er wünsche, von der Vollständigkeit der Akten überzeugen.
Die Opposition hält weiter dagegen. "Blümel hat heute nichts vorgebracht, was belegen könnte, dass seine Lieferung entgegen den Erkenntnissen des U-Ausschusses doch vollständig ist", so der SPÖ-Fraktionsführer im Ibiza-U-Ausschuss, Jan Krainer. Der Ball liegt nun bei Van der Bellen, doch das Match ist noch nicht vorbei.
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