Novelle des Universitätsgesetzes
Massiver Widerstand gegen neue Unireform

 Gegen die Novelle des Universitätsgesetztes laufen Studierende Sturm. Es werden drastische Verschlechterungen für Studierende wie auch für Lehrende befürchtet. | Foto: Lisa Ganglbaur
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  • Gegen die Novelle des Universitätsgesetztes laufen Studierende Sturm. Es werden drastische Verschlechterungen für Studierende wie auch für Lehrende befürchtet.
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Mit dem 15. Jänner 2021 endet die Begutachtungsfrist für die Türkis-Grüne Novelle des Universitätsgesetzes. Zahlreiche kritische Stellungsnahmen sind bisher eingelangt, jüngst gab es auch in mehreren Städten Demonstrationen gegen das neue Gesetz, auch vor dem Ministerium am Wiener Minoritenplatz.

ÖSTERREICH. Die Initiative "Bildung brennt", politische Studierendenvereinigungen und die Universitätenkonferenz sind sich einig. Die angedachten Änderungen bringen für Studierende und Lehrpersonal enorme Verschlechterungen und erzeugen noch mehr Leistungsdruck. 

Besonders in Anbetracht dessen, dass Studierende noch immer massiv unter der Corona-Krise leiden, werde mit der Novelle Studierenden das Leben noch schwerer gemacht, heißt es von Seiten des VSStÖ. "Mindeststudienleistungen sollen uns unter noch mehr Druck setzen und nach und nach sozial benachteiligten Studieninteressierten den Weg zum Studienabschluss verunmöglichen", so Sara Velic, Sprecherin des VSStÖ. 

Novelle "untragbar"

Die österreichische Hochschulvertretung (ÖH) der Uni Wien übt daran Kritik, dass anstatt sich studentischen Problemen zu widmen, wie steigende Wohnkosten, physische und psychische Belastungen, sowie der Unvereinbarkeit von Beruf oder Betreuungspflichten mit dem Studium, Studierende und Lehrende weiter schikaniert würden. "Und die Verschlechterungen werden außerdem mit in-Kraft-treten der Novelle weiter zunehmen", warnt Hannah Lea Weingartner (GRAS) vom Vorsitz-Team der ÖH Uni Wien. "Die Hochschulen werden weiter entdemokratisiert, die Bundesregierung kriegt dank der Kompetenzenverschiebung immer mehr Eingriff in verschiedenste Bereiche. Damit wird der parteipolitischen Einflussnahme Tür und Tor geöffnet, aus Unis endgültig die neoliberalen Ausbildungsstätten zu machen, die ausschließlich Eliten produziert und reproduziert!", so Zissi Fritsche (KSV-LiLi) vom Vorsitz-Team der ÖH Uni Wien.

Rund 250 Studierende und Professoren gingen am 12. Jänner gegen die geplante Novelle des Universitätsgesetzes in Linz auf die Straße. | Foto: L. Homolka
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Die Senatsvorsitzendenkonferenz (SVK) und die Universitätenkonferenz (uniko) wiederum sprechen sich gegen Änderungen bei Bestellung von Rektorinnen und Rektoren aus, damit die Legitimation des Rektorats sowohl im Senat als auch im Universitätsrat auf denselben Mehrheitsverhältnissen bestehen bleibt. Auch die Lockerung der Unvereinbarkeitsbestimmungen für Mitglieder der Universitätsräte wird abgelehnt, um den politischen Einfluss von den Universitäten fernzuhalten: „Es ist nicht einsichtig, warum Funktionäre einer politischen Partei auf Gemeindeebene diesbezüglich anders behandelt werden sollten als diejenigen auf Bundes- oder Landesebene“, betonen Senatsvorsitzende und uniko in einer gemeinsamen Erklärung. 

Verfassungsrechtliche Bedenken

Gewarnt wird auch vor Durchgriffsmöglichkeiten für Rektoren auf autonome Entscheidungsbereiche, die den Universitäten ermöglicht werden. Die Verknüpfung des Endes der Funktionsperiode von Rektorinnen und Rektoren mit dem 70. Lebensjahr wird als problematisch und möglicherweise verfassungswidrig erachtet. "Gerade an einer Universität sollte nicht das Alter, sondern die Aktualität von Wissen und die Kompetenz auf wissenschaftlicher oder künstlerischer, organisatorischer und strategischer Ebene entscheidend sein", heißt es in der Aussendung. Solidarisch zeigten sich uniko und Senatsvorsitzende in der Ablehnung einer zehnjährigen Zulassungssperre als Konsequenz bei Nichterbringen der Mindeststudienleistung: „Menschen in Ausbildung wegen eines nicht erwünschten Studierverhaltens – unabhängig von den Gründen – eine Studienmöglichkeit für zehn Jahre zu verschließen, ist vollkommen unangemessen“, betonen der Sprecher der Senatsvorsitzendenkonferenz Gernot Kubin und uniko-Präsidentin Sabine Seidler. 

Eine Demo in Inssbruck gegen die Novellierung des Unigesetzes. Die Aktionsgemeinschaft – die führende Fraktion in der Innsbrucker ÖH – nahm an der Demo nicht teil. | Foto: Agnes Czingulszki
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SPÖ: Faßman jetzt am Zug

Die SPÖ zeigt sich anhand der massiven Kritik von allen Seiten in ihrer Beurteilung der Universitätsgesetznovelle bestätigt. "Es sind die falschen Maßnahmen zum falschen Zeitpunkt. Daher werden die geplanten Regelungen von allen Seiten abgelehnt." Es sei nicht nachvollziehbar, „warum in einer Situation, in der die Studierenden seit Monaten nicht normal studieren können und die jungen Menschen Zukunftsängste haben, der Druck erhöht wird und eine Mindestanzahl an ECTS-Punkten eingefordert wird“, wird SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl in einer Aussendung zitiert. Die Stellungnahmen und die Kritik müssen unbedingt ernst genommen werden. „Jetzt ist Minister Faßmann am Zug“, so die Abgeordnete.

Was das neue Universitätsgesetz  bedeutet

Die lange erwartete Novelle zum Universitätsgesetz (UG) schreibt erstmals eine Mindeststudienleistung für Studienanfänger vor: Wer ab dem Wintersemester 2021/22 ein Bachelor- oder Diplomstudium beginnt, muss in den ersten beiden Jahren mindestens 24 ECTS-Punkte in diesem Studium schaffen. Ansonsten erlischt die Zulassung an dieser Hochschule für zehn Jahre - an anderen Einrichtungen kann das Fach dann aber weiter belegt werden.

Sind sie für die Novellierung des Unigesetzes?

Die Rektorate erhalten eine Art Richtlinienkompetenz für die Ausgestaltung von Studienplänen. Damit wird in die bisherige Kompetenz der Senate eingegriffen - allerdings sollen sich die Richtlinien auf formale Änderungen beschränken wie etwa das Vorsehen eines bestimmten Umfangs von Wahlmöglichkeiten bei Lehrveranstaltungen oder die Verpflichtung zu einem Mobilitätsfenster.

Neu geregelt werden auch die Kettenarbeitsverträge an Unis, mit denen befristete Arbeitsverhältnisse aneinandergereiht werden können. Künftig soll es dafür ein Limit von höchstens acht Jahren für die ganze Zeit an einer Uni geben. Mehr dazu hier

Studierende und Professoren protestieren gegen geplante Gesetzes-Novelle
"Wir wollen freie Bildung"
Studierende müssen mindestens 16 ECTS-Punkte schaffen

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