Fehler bei Teuerungsausgleich
Nachzahlung für Mindestpensionisten kommt

Höhere Einmalzahlung für rund 200.000 Bezieher von Ausgleichszulagen | Foto: Shutterstock
3Bilder

Ergänzend zur heurigen Pensionsanpassung für 2023 in der Höhe von 5,8 Prozent hat der Nationalrat im Herbst auch eine gestaffelte Einmalzahlung für Bezieherinnen und Beziehern kleiner und mittlerer Pensionen beschlossen. Nun gibt es für diese eine zusätzliche Nachzahlung.

ÖSTERREICH. Wer eine Bruttopension unter 2.500 Euro bezieht, sollte im März einen Teuerungsausgleich von maximal 500 Euro überwiesen bekommen haben. Im Regelfall erhielten Betroffene 30 Prozent der monatlichen Gesamtpension.

Allerdings wurde bei Beziehern einer Ausgleichszulage nicht die Höhe der Mindestpension von 1.110 Euro, sondern die geringere Eigenpension als Berechnungsgrundlage für die Einmalzahlung herangezogen. Nun soll die Differenz auf 333 Euro nachgezahlt werden, wie der Sozialausschuss des Nationalrats beschlossen hat.

Fehler eingestanden

Es sei bedauerlicherweise ein Fehler in der Legistik passiert, räumte Markus Koza (Grüne) im Sozialausschuss ein. Er sei froh darüber, dass die über 200.000 Betroffenen spätestens Ende Juni eine Nachzahlung erhalten werden, betonte auch Michael Hammer (ÖVP). 

Nicht Teil der Bemessungsgrundlage ist hingegen der Pensionsbonus, der bei Erreichung von mindestens 30 bzw. 40 Beitragsjahren gebührt. Bundesminister Johannes Rauch zeigte sich froh über die Reparatur, zumal eine Benachteiligung der Mindestpensionist:innen nie intendiert war. 

Rund 200.000 Bezieher von Ausgleichszulagen betroffen

Basis für die beschlossene Änderung des Pensionsgesetzes und weiterer Sozialversicherungsgesetze bildete ein Koalitionsantrag, der erst im Zuge der Ausschussberatungen mit konkretem Inhalt befüllt wurde. Demnach werden Ausgleichszulagenbezieher Ende Juni eine Nachzahlung zum Teuerungsausgleich in Höhe von 30 Prozent der Ausgleichszulage erhalten. Wer also eine sehr geringe Eigenpension hat, wird eine höhere Nachzahlung erhalten. Da erhöhte Ausgleichszulagenrichtsätze auf Grund von Kindern berücksichtigt werden, kann der überwiesene Gesamtbetrag in Einzelfällen auch über 333 Euro liegen. 

Mehr zum Thema:

Regierung präsentiert Pensionserhöhung in Stufen
Bei den Pensionen fehlt die Nachhaltigkeit
Inflation kommt Pensionisten teuer

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.