Europarecht in Gefahr?
NGOs zweifeln an Familiennachzug-Pause

Die Pause beim Familiennachzug für Asylwerber wurde am Mittwoch im Ministerrat beschlossen. Experten zweifeln, ob diese Regelung vor europäischem Recht halten wird. | Foto: Oliver Pischek
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  • Die Pause beim Familiennachzug für Asylwerber wurde am Mittwoch im Ministerrat beschlossen. Experten zweifeln, ob diese Regelung vor europäischem Recht halten wird.
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Die Dreierkoalition hat sich darauf verständigt, den Nachzug von Familienangehörigen für Migranten und Migrantinnen zu hemmen. Begründet wird dies mit der Überlastung des Sozialsystems. Kritiker und Kritikerinnen sehen darin eine unnötige Härte und zweifeln, ob diese Regelung vor europäischem Recht halten wird.

ÖSTERREICH. Am Mittwoch hat die Regierung im Ministerrat eine Pause beim Familiennachzug für Migrantinnen und Migranten beschlossen. Noch am Mittwoch soll der Initiativantrag im Nationalrat eingebracht werden, er könnte im April verabschiedet werden. Vorgesehen ist, dass die Regierung die Möglichkeit bekommt, per Verordnung festzulegen, dass Anträge auf Familiennachzug vorübergehend ausgesetzt werden. Beginnen soll die Pause Mitte Mai dieses Jahres.

„Wir sind hier am Ende der Belastbarkeit und deshalb drücken wir die Stopptaste“, begründete Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) nach der Regierungssitzung ein weiteres Mal das Vorhaben der Regierung aus ÖVP, SPÖ und Neos im Asylwesen. Laut dem Bundeskanzleramt erfolgten allein im Jahr 2023 9.254 Einreisen von Familienangehörigen schutzberechtigter Personen. Im Jahr 2024 waren es 7.762 Personen. In beiden Jahren war der Großteil minderjährig und schulpflichtig.

llein im Jahr 2023 erfolgten 9.254 Einreisen von Familienangehörigen schutzberechtigter Personen. Im Jahr 2024 waren es 7.762 Personen.  | Foto: HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com
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"Maßnahme schafft nur neue Probleme"

Kritiker konstatieren, dass Österreich sich in keiner gesamtstaatlichen Notlage befindet, die den Bruch europarechtlicher Verpflichtungen legitimieren würde. Familien die Aussicht auf Wiedervereinigung zu nehmen, löse keine Probleme, sondern schaffe nur weitere, merkte ein Bündnis aus Organisationen von Caritas und Volkshilfe bis zur Asylkoordination und den Pfadfindern an.

Von der Hemmung ausgenommen sind laut Entwurf Familienzusammenführungen, bei denen das Recht auf Privat- und Familienleben laut Europäischer Menschenrechtskonvention "zwingend geboten" ist. Damit sind etwa Fälle mancher minderjähriger Antragstellerinnen und Antragsteller gemeint. Damit versuche man dem Vorwurf der offensichtlichen Rechtswidrigkeit zu entgehen, sagt der Jurist und Sprecher der Asylkoordination, Lukas Gahleitner-Gertz im "Standard". Es übertrage aber die Last, einen Ausnahmeanspruch zu begründen, den Antragstellenden allein. Tatsächlich sollen das die Angehörigen beim Einbringen ihres Begehrs tun. 

Rotes Kreuz-Präsident Schöpfer mahnt zur Besonnenheit bei politischen Maßnahmen: „Wir erinnern daran, dass es um ein Menschenrecht geht". | Foto: ÖRK/Markus Hechenberger
  • Rotes Kreuz-Präsident Schöpfer mahnt zur Besonnenheit bei politischen Maßnahmen: „Wir erinnern daran, dass es um ein Menschenrecht geht".
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"Menschlichkeit nicht aus den Augen verlieren!“

Das Rote Kreuz verweist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die in Österreich gelten. "Das Grundrecht auf Familienleben ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben. In Artikel 8 wird die Achtung des Privat- und Familienlebens festgehalten. Gemäß Europäischer Sozialcharta sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, den wirtschaftlichen, gesetzlichen und sozialen Schutz des Familienlebens zu fördern. Wer zur Familie gehört, ist im Asylgesetz ebenso klar geregelt wie die Fristen für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte zur Beantragung des Familiennachzugs", heißt es in einer Aussendung.

„Egal, welche Maßnahmen die Regierung setzt – für die betroffenen Familien ist es wichtig, in einem sicheren Umfeld leben zu können. Nur so ist es möglich, an einer erfolgreichen Integration zu arbeiten“, so der Rotkreuz-Präsident weiter. Außerdem hält er fest: „Familie ist für alle Menschen in Österreich ein zentraler Wert. Auch das sollten wir nicht vergessen. Werte, die für uns gelten, sind für alle Menschen in Österreich relevant.“

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Die Pause beim Familiennachzug für Asylwerber wurde am Mittwoch im Ministerrat beschlossen. Experten zweifeln, ob diese Regelung vor europäischem Recht halten wird. | Foto: Oliver Pischek
Rotes Kreuz-Präsident Schöpfer mahnt zur Besonnenheit bei politischen Maßnahmen: „Wir erinnern daran, dass es um ein Menschenrecht geht". | Foto: ÖRK/Markus Hechenberger
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