Umweltschutz
Österreich verfehlt Klimaziele – NGOs wollen klagen

Österreich überschreitet laut Klimaschutzbericht die EU-Höchstwerte an Treibhausgasemissionen um rund 2,1 Millionen Tonnen.  | Foto: Pixabay
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Österreich hat die erlaubte Höchstmenge an Treibhausgasemissionen überschritten. Und das um gleich 2,1 Millionen Tonnen. NGOs leiten jetzt erstmals rechtliche Schritte ein. 

ÖSTERREICH. Das Umweltbundesamt zeigt im neusten Klimaschutzbericht eine deutliche Überschreitung der EU-Höchstwerte an klimaschädlichen Treibhausgasemissionen (THG) im Jahr 2017 auf. Laut Klimaschutz- sowie Finanzausgleichsgesetz hätten nach Bekanntwerden der Überschreitung Sofortmaßnahmen innerhalb einer Frist von sechs Monaten veranlasst werden müssen. Das ist laut Greenpeace und Ökobüro jedoch nicht passiert. Die beiden Non-Profit-Organisationen (NGOs) leiten jetzt erstmals rechtliche Schritte ein. Ein Novum. 

Die Klage geht an die Minister des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus, des Verkehrsministeriums, des Finanzministeriums, des Justizministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Sozialministeriums und an die Bundeskanzlerin. „Das ist ein Antrag von circa zehn Seiten, der an die Ministerien ergeht", sagt Jasmin Duregger von Greenpeace im Ö1-Morgenjournal. „Bereits 2016 war eigentlich abzusehen, dass wir uns auf einem Pfad befinden, wo wir die EU-Grenzwerte nicht mehr einhalten können."

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„Über den Rechtsweg zwingen"

Sofortmaßnahmen, wie etwa ein umfassender Ausbau des öffentlichen Verkehrs, wurden nur bis 2018 gesetzt. Es sei somit nicht erkennbar mit welchen Maßnahmen der negative Trend im Jahr 2019 und 2020 umgekehrt werden solle, kritisiert Greenpeace. „Die Regierung muss sich an ihre eigenen Gesetze halten und handeln. Wenn sie das nicht freiwillig tun, werden wir sie über den Rechtsweg dazu zwingen“, so Duregger weiter. Die EU hatte vor kurzem ebenfalls ein Verfahren gegen Österreich eingeleitet: Gegenstand war die Verletzung der EU-Richtlinien bei Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Großprojekten. 

Fehlende Maßnahmen

Greenpeace hatte bereits im Juli die Regierung auf fehlende Sofortmaßnahmen hingewiesen. Obwohl die Überschreitung der gesetzlichen CO2-Höchstmengen bereits im Jänner 2019 bekannt wurde, blieb sowohl die Vorgänger- als auch die Übergangsregierung Sofortmaßnahmen schuldig. 

Rechtliche Konsequenzen

Das Klimaschutzgesetz sieht vor, dass bei Überschreitung der THG-Höchstmengen Verhandlungen über die Einführung zusätzlicher Maßnahmen zu führen und binnen sechs Monaten abzuschließen sind.

Auch im Finanzausgleichsgesetz heißt es, dass “umgehend verstärkte Maßnahmen” zu setzen sind. Das Umweltministerium habe diese Kritik zurückgewiesen und darauf verwiesen, dass mit Überschreitung die Frist lediglich für eine Evaluierung zu laufen beginne.

Greenpeace kritisiert diese Interpretation als "unsinnig". Sie würde erlauben Sofortmaßnahmen auf lange Zeit aufzuschieben.


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