Wiener Handelsgericht
ÖVP darf keine "Märchen" mehr über FPÖ verbreiten
Einen Erfolg durfte die FPÖ vor dem Wiener Handelsgericht gegen die ÖVP verbuchen. Diese dürfe nun nicht mehr die Behauptung aufstellen oder verbreiten, dass die FPÖ für Anträge im Nationalrat Geld aus Russland entgegengenommen habe.
ÖSTERREICH. In einem Rechtsstreit vom Februar zwischen FPÖ und ÖVP gingen die Freiheitlichen vor dem Wiener Handelsgericht mit einem Erfolg hervor. Auslöser der Klage vonseiten der FPÖ waren zwei OTS-Aussendungen der ÖVP, die "alte und bereits dementierte Märchen" aufgegriffen haben sollen.
In einer Aussendungen von ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker hieß es unter anderem, die FPÖ solle "auf Wunsch Russlands einen Antrag im Nationalrat gestellt haben, damit die österreichischen Sanktionen gegen Russland aufgehoben werden." – Dafür sollen 20.000 Euro geflossen sein, bei erfolgreichem Ausgang der Abstimmung wären es sogar 15.000 Euro mehr gewesen.
Unterlassung und Widerrufung
In einer zweiten, am nächsten Tag folgenden Aussendung von ÖVP-Außenpolitiksprecher Reinhold Lopatka forderte dieser, die FPÖ solle wegen ausländischen Einflusses ihre Parteifinanzierung offenlegen. Mitte Februar klagte die FPÖ auf Unterlassung der Behauptungen und forderte Widerrufung. Diesem Begehrt wurde am Montag, 5. Juni stattgegeben.
Ab sofort muss die ÖVP die aufgestellten Behauptungen unterlassen, sowie diese in einer APA-OTS-Meldung öffentlich als unwahr widerrufen. Die Verfahrenskosten habe die Volkspartei ebenso zu tragen.
Das könnte dich auch interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.