Postenschacher-Vorwürfe
OGH-Vizepräsidentin Marek zieht sich zurück

Der Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und die Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft, Eva Marek bei der Amtseinführung 2014. Im Raum steht vermuteter Postenschacher. | Foto: HANS KLAUS TECHT / APA / picturedesk.com
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  • Der Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und die Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft, Eva Marek bei der Amtseinführung 2014. Im Raum steht vermuteter Postenschacher.
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Nach Bekanntwerden von Chatnachrichten aus dem Umfeld der ÖVP, die nahelegen, dass das türkise Netzwerk 2014 bei der Bewerbung von Eva Marek zur Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien nachgeholfen haben soll, zieht der Oberste Gerichtshof (OGH) nun Konsequenzen. Marek wird als OGH-Vizepräsidentin keine Leitungs- oder sonstigen Aufgaben der Justizverwaltung ausüben, heißt es in einer Mitteilung des OGH.

ÖSTERREICH. Marek werde aber weiterhin als Vizepräsidentin im Amt bleiben. Der Oberste Gerichtshof habe "keine Kenntnis" über die näheren Umstände, die zur Veröffentlichung der Chats führten, und könne daher deren Rechtmäßigkeit nicht beurteilen. "Davon unabhängig sind die Chats jedoch geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu gefährden." Dieses Vertrauen sei "unabdingbare Voraussetzung" für das Funktionieren des Rechtsstaats.

Das Online-Medium „ZackZack“ hat unlängst Nachrichten veröffentlicht, die nahelegen, dass bei der Bestellung der Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien 2014 der ÖVP unangenehme Kandidatinnen verhindert werden sollten. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) habe sich dem Bericht zufolge damals nicht für die von der Personalkommission erstgereihte Kandidatin entschieden, sondern für Marek, die sich erst in letzter Minute beworben hatte. Brandstetter rechtfertigte seine Entscheidung damit, dass die eigentliche Favoritin, Ilse Maria Vrabl-Sanda, als Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft „unverzichtbar“ sei.

Marek an Brandstetter:

DANKE für das Einhalten unserer Gespräche und dass ich Dir aus einer ausweglosen Situation helfen dürfte.

Erboste Nachricht

Marek soll sich durch diese Bewerbung zwei Jahre später Chancen auf die Leitung der Generalprokuratur ausgerechnet haben. Weil sie dort allerdings nicht zum Zug kam, soll sie später erbost an Brandstetter geschrieben haben: „Danke Dir für die peinliche Vorführung in der Perskomm. DANKE für das Einhalten unserer Gespräche und dass ich Dir aus einer ausweglosen Situation helfen dürfte. SPRICH (Maria-Luisa) Nittel und Vrabl verhindert werden mussten.“ Nach ihrer Station bei der Oberstaatsanwaltschaft wurde Marek dann mit 1. Februar 2018 OGH-Vizepräsidentin.

Bei der Bestellung von Präsident und Vizepräsidenten soll – so wie das bei anderen Planstellen üblich ist – auf den Vorschlag eines richterlichen Gremiums zurückgegriffen werden, fordert der OGH. | Foto: wip
  • Bei der Bestellung von Präsident und Vizepräsidenten soll – so wie das bei anderen Planstellen üblich ist – auf den Vorschlag eines richterlichen Gremiums zurückgegriffen werden, fordert der OGH.
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Gewinn für Rechtsstaat

Der OGH erneuerte zudem seine schon am vergangenen Samstag gestellte Forderung, auch für die Planstellen der OGH-Präsidenten und -Vizepräsidenten einen Senatsvorschlag vorzusehen - bisher erfolge deren Bestellung „allein durch politische Organe“. „Der Oberste Gerichtshof ist überzeugt, dass die Umsetzung dieses Vorschlags wegen der dadurch gewährleisteten Transparenz nicht nur im Interesse aller Beteiligten läge, sondern auch ein Gewinn für den Rechtsstaat wäre“, heißt es in der Presseaussendung.

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Bei der Bestellung von Präsident und Vizepräsidenten soll – so wie das bei anderen Planstellen üblich ist – auf den Vorschlag eines richterlichen Gremiums zurückgegriffen werden, fordert der OGH. | Foto: wip

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