FPÖ legt Grundstein für Öxit
Partei will Souveränität in Verfassung
Wenn es nach der FPÖ geht soll die Verfassung künftig explizit die österreichische Souveränität betonen. Das soll vor Übermacht der Europäischen Union schützen, so die Partei.
ÖSTERREICH. Die FPÖ beantragt, die Verfassung zu ändern. Diese soll künftig anti-europäischer klingen. Denn die Änderungen spielen eindeutig auf supranationale Organisationen, wie etwa die Europäische Union an. Die FPÖ sieht durch diese die Neutralität und die Souveränität bedroht.
Souveränität in Artikel 1
Konkret schlägt die FPÖ vor, Artikel 1 der Verfassung umzuformulieren. Statt „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“, soll es künftig heißen: „Österreich ist eine demokratische, wehrhafte, immerwährend neutrale souveräne Republik. Ihr Recht geht vom österreichischen Bundesvolk aus.“ Für eine Änderung dieses Artikels soll in Hinkunft neben einer Volksabstimmung auch eine Vierfünftelmehrheit im Nationalrat und im Bundesrat nötig sein.
Soll vor Verdrängung durch EU schützen
Susanne Fürst, Verfassungssprecherin der FPÖ meint zu diesem Vorhaben, dass es vor der Überlagerung durch EU-Recht und Judikatur des Europäischen Gerichtshof schützen soll. "Wir wollen weiterhin ein souveränes Land bleiben", betonte auch Hafenecker. Er forderte ein "massives Nachdenken der heimischen Politik" ein, wie man dies künftig sicherstellen kann. Beschlüsse internationaler Organisationen einschließlich der EU, deren Umsetzung Artikel 1 verletzten würde, sollen in Österreich nicht zur Anwendung kommen dürfen, fordern die Freiheitlichen außerdem.
EU-Recht steht über österreichischem Recht
Durch die Mitgliedschaft bei der Europäischen Union verpflichtet sich Österreich, sich im Rahmen des EU-Rechts zu bewegen. Somit steht dieses faktisch über dem österreichischen Recht. Zwar wolle Fürst vorerst keinen Austritt aus der Europäischen Union, jedoch kann man nicht EU-Mitglied sein ohne EU-Recht zu befolgen. Andere Parteien geben sich kritisch und sehen den Grundstein für einen Austritt aus der Union.
Neutralität hat bereits Verfassungsrang
Die FPÖ will mit ihrem Vorschlag auch die Neutralität in Artikel 1 der Bundesverfassung aufnehmen. Die Neutralität hat jedoch bereits Verfassungsrang. Dadurch würde sich in diesem Aspekt durch den Vorschlag nichts ändern. Der Änderungsantrag liegt derzeit dem Verfassungsausschuss vor.
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