FPÖ-Beschwerde bekam recht
Polizei will gegen Demo-Urteil vorgehen

- Die Polizei kann das Urteil des Verwaltungsgerichts Wien nicht nachvollziehen.
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Die Exekutive will gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wien vorgehen, wonach die Untersagung der Corona-Demonstration am 31. Jänner rechtswidrig gewesen sei.
ÖSTERREICH. "Wir können die Entscheidung nicht nachvollziehen und werden außerordentliche Revision einlegen", erklärte die Wiener Polizei am Donnerstag via Twitter einen Bericht der ORF-"ZiB".
Demo-Verbot: FPÖ reichte Beschwerde ein
Der Hintergrund: Am letzen Freitag im Jänner wurden von 17 angemeldeten Kundgebungen 15 durch die Landespolizeidirektion Wien untersagt. Die Freiheitlichen regierten verärgert und beeinspruchten die Untersagung der Demonstration am 31. Jänner. Nun bekamen sie vom Verwaltungsgericht recht.
Gericht: "Untersagung erfolgte zu Unrecht"
Das Verwaltungsgericht Wien begründete das Urteil damit, dass die Corona-Zahlen und Begriffe einer Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht würden. Die Definition des Gesundheitsministeriums für bestätigte CoV-Fälle sei laut Verwaltungsgericht falsch. „Die Untersagung erfolgte zu Unrecht“, urteilte das Gericht.

- Das Verwaltungsgericht Wien urteilte, dass die von der FPÖ für 31. Jänner 2021 angemeldete Kundgebung zu Unrecht untersagt wurde.
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Definition von Corona-Infizierten falsch
Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien, auf dessen Stellungnahme die Untersagung der Demos unter anderem beruhte, verwende - in Bezug auf die Empfehlung der Corona-Kommission - die Wörter "Fallzahlen", "Testergebnisse", "Fallgeschehen" sowie "Anzahl an Infektionen". Dieses "Durcheinanderwerfen der Begriffe" werde einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht, urteilte das Gericht. Für die WHO ausschlaggebend sei die Anzahl der Infektionen bzw. Erkrankten.
"Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten "bestätigten Fälle" die Erfordernisse des Begriffs "Kranker/Infizierter" der WHO, lautet der Schluss des Verwaltungsgerichts.
FPÖ: Urteil "vernichtend"
Die FPÖ sah sich am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in ihrem Protest bestätigt. Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Untersagung der von der FPÖ angemeldeten Kundgebung ein Akt politischer Willkür und fachlich nicht gerechtfertigt war“, sagte FPÖ-Chef Norbert Hofer am Mittwoch in einer Aussendung.
Für den freiheitlichen Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak ist das Urteil "vernichtend". Die Untersagung der unterschiedlichen Kundgebungen sei im Einzelfall nicht einmal geprüft worden, die Polizei habe sich lapidar auf vorliegende Informationen des COVID-Krisenstabs und der Gesundheitsbehörde berufen. Es sei präventiv eine Nichteinhaltung der Maßnahmen unterstellt worden.
Ministerium versteht Kritik nicht
Das Gesundheitsministerium erklärte in einer Stellungnahme gegenüber der ORF-"ZiB", dass Ministerium treffe Entscheidungen ausnahmslos auf Grundlage der Gesetze, gestützt durch die Expertise von Fachexpertinnen und -experten. Bei der Falldefinition gebe es klare Kriterien und die Definition sei im Einklag mit der WHO und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC).
Auch für Verfassungsjuristen Heinz Mayer ist der Richterspruch nicht überzeugend, auch strengerere nationale Kriterien wären zulässig, sagte er in der „ZiB“.


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