Zu viel Geld durch neues ORF-Gesetz
Privatsender wenden sich an EU

Zu viel Angebot, zu viele Freiheiten und zu viel Geld ortet der Verband der österreichischen Privatsender (VÖP) im neuen ORF-Gesetz und wendet sich in einem Brief an die EU. | Foto: ORF/Thomas Ramstorfer
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  • Zu viel Angebot, zu viele Freiheiten und zu viel Geld ortet der Verband der österreichischen Privatsender (VÖP) im neuen ORF-Gesetz und wendet sich in einem Brief an die EU.
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Das noch nicht beschlossene ORF-Gesetz wird jetzt Anliegen der EU. Nach dem Zeitungsverband (VÖZ) hat nun auch der Verband der Privatsender (VÖP) Bedenken geäußert und einen Brief nach Brüssel geschickt, schreibt der Kurier in seiner Online-Ausgabe. Grund sei die Ausweitung der Finanzierung durch Kompensationen und den neuen Beitrag.

ÖSTERREICH. Die Privatsender seien der Ansicht, dass die neue Finanzierung durch den ORF-Beitrag, der dann für alle österreichischen Haushalte gelten soll, genehmigungspflichtig sei. Trotz der Senkung des Beitrags von 18,59 auf 15,30 Euro käme mehr Geld in die Kassen des ORFs, da 525.000 Haushalte und 100.000 Unternehmen zusätzlich zahlen müssten. Der VÖP rechne mit einer Ausweitung der Einnahmen aus Beiträgen um mehr als 10 Prozent. Der ORF bekomme mit dem neuen Gesetz den Wegfall des Vorsteuerabzugsrechts aus dem Budget kompensiert, wodurch es gar auf eine Ausweitung von 25 Prozent handle. Das und der erweiterte Programmauftrag online müsse man in Brüssel notifizieren so der VÖP.

Vorprüfung wird gelockert

Die Kompensation sei an die rund 710 Millionen Euro aus dem ORF-Beitrag anzurechnen. Diese Summe bemisst sich aus den durchschnittlichen Nettokosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags von 2024 (ca. 683 Mio. Euro) bis 2026 (ca. 743 Mio. Euro). Vorgesehen ist laut neuem Gesetz nun: Übersteigen die Einnahmen durch den ORF-Beitrag die Nettokosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags (wie 2024), sollen die Mittel wie bisher einer Widmungsrücklage und in einem weiteren Schritt einem Sperrkonto zugeführt werden. Steigen die Nettokosten, kann der ORF darauf zurückgreifen, schreibt der Kurier.

Durch die Ausweitung des Online-Angebots würde sich auch der Auftrag an den ORF ändern, wodurch das Beihilfengesetz zum Zug käme und von der EU beurteilt werden müsse. | Foto: ORF
  • Durch die Ausweitung des Online-Angebots würde sich auch der Auftrag an den ORF ändern, wodurch das Beihilfengesetz zum Zug käme und von der EU beurteilt werden müsse.
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Die Nettokosten könne man einfach steigern, indem das digitale Angebot fokussiert werde. Zudem werde die Vorprüfung neuer Formate deutlich lockerer als bisher gestaltet. Alle neuen oder geänderten Online-Angebote sollen mit Ausnahme von "Online-Only" Content von der Prüfung ausgeschlossen werden. Die verlängerte Abrufdauer in der TV-Thek, aber auch das Online-Kinder-Fernsehen sollen ohne Überprüfung angeboten werden dürfen.

VÖP beruft sich auf Beihilfenrecht

Die vielen Freiheiten, die die Privatsender im geplanten ORF-Gesetz sehen, müsse man wegen des Beihilfenrechts der EU vorlegen. Dieses besagt, dass ein Mitgliedsstaat neue wesentliche Angebote vor ihrer Einführung einem nationalen Beurteilungsverfahren zu unterwerfen hat, so der VÖP. Der Ausbau des Online-Angebots würde den Auftrag des ORFs deutlich ausweiten und die vorherige Durchführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung laut EU-Recht auf den Plan rufen.  Der Gesetzgeber vertrete allerdings die Auffassung, dass eine "präzise Abgrenzung" des Auftrags genüge, um eine Auftragsvorprüfung auszuschließen. Damit erspare man sich die Gefahr, sich bei der Medienbehörde eine Abfuhr zu holen.

Aus dem Medienministerium meldete sich Susanne Raab (ÖVP) nach erster Beschwerde des Zeitungsverbandes "sehr gelassen": "Die neue Finanzierung des ORF ist aus Sicht des Verfassungsdienstes aus mehreren Gründen jedenfalls mit dem Beihilfenrecht der EU vereinbar."

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