Drei Monate
Rauch für Verlängerung des Rechtsanspruch auf Pflegekarenz

Grüne-Sozialminister Johannes Rauch kündigt eine Verlängerung des Rechtsanspruches auf Pflegekarenz bei der Pflege naher Angehöriger an.  | Foto: motortion
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Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) kündigt eine Verlängerung des Rechtsanspruches auf Pflegekarenz von vier Wochen auf drei Monate an. Diese kann beansprucht werden, wenn nahe Angehörige der Pflegestufe drei oder höher Pflege brauchen, so Rauch im Ö1-Morgenjournal am Montag. Die Änderung des Rechtsanspruches soll noch im ersten Quartal 2023 erfolgen.

ÖSTERREICH. Pflege ist zu einem Großteil immer noch Privatsache in Österreich. Im Zuge der Pflegereform soll es nun etwa Änderungen bei der Pflegekarenz geben, denn die Zahl der beanspruchenden Personen, sei zuletzt zwar gestiegen, aber immer noch sehr niedrig. 

Nur wenige beanspruchen Pflegekarenz

Seit rund neun Jahren gibt es die Möglichkeit im Zuge einer Pflegekarenz oder Teilzeit die Arbeit teilweise oder vollständig nieder zu legen, wenn man eine nahe Angehörige oder Angehörigen pflegt. Voraussetzung ist mindestens die Pflegestufe drei. 
Immer mehr Leute gehen in Pflegekarenz so Rauch:

"Die Zahlen in der Pflegekarenz steigen langsam, aber kontinuierlich. Es waren anfangs 2.300 jetzt sind wir auf 3.900 Jänner bis November."

Das sind allerdings nur 1,7 Prozent aller Pflegegeld-Bezieherinnen und -Bezieher ab Pflegestufe drei. Das liegt womöglich daran, dass nicht alle einen Rechtsanspruch auf Karenz oder Teilzeit gegenüber den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern für die gesamte Dauer haben, sondern nur für vier Wochen.

Pflege soll grundlegend verbessert werden

Rauch sei dabei den Rechtsanspruch auf Pflegekarenz zu verlängern. Sein Zugang wären drei Monate, da vier Wochen schlichtweg zu kurz seien. "Im Zuge der Pflegereform sind ja viele Themen aufgeschlagen und ich habe gesagt es ist ein erster Schritt. Wir werden uns jetzt intensiv daran machen insgesamt die Situation in der Pflege zu verbessern. Dazu gehört auch Pflegekarenz."

Der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz oder Teilzeit besteht jedoch nur wenn fünf oder mehr Personen in einem Betrieb beschäftigt sind. Man könne schon darüber diskutieren, müsse aber in jedem Fall eine Grenze einziehen, so der Sozialminister. "Grundsätzlich ist jetzt mal daran gedacht bei der fünf Personen-Grenze zu bleiben, aber darauf zu achten – darum zu ringen – die drei Monate zu bekommen, weil das halte ich für ganz essentiell."  

Von rund 4.000 Pflegekarenzgeld-Beziehenden im Vorjahr waren gerade einmal 131 in Pflege-Teilzeit. Sie haben also ihre Arbeitszeit reduziert und die Differenz zu ihrem Gehalt als Karenzgeld erhalten. "Die Pflege von Angehörigen ist eine Knochenarbeit und sehr sehr herausfordernd und nimmt sehr viel Zeit in Anspruch", so Rauch. Viele Menschen würden denken, dass neben der Teilzeitarbeit genügend Zeit bliebe, was oftmals nicht der Fall sei. Dieses Modell wolle der Sozialminister grundlegend prüfen, denn wenn es nicht passt, müsse man es abändern, denn die Zahlen seien unbefriedigend.

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