9,7 Prozent
Regierung einigt sich auf Pensionserhöhung und Schutzklausel
Die Pensionen werden 2024 um 9,7 Prozent angehoben. Das ergibt sich aus der Durchschnittsinflation der letzten zwölf Monate. Rund 2,2 Millionen Bürger und Bürgerinnen sollen von dieser Maßnahme profitieren, kündigte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und ÖVP-Klubchef August Wöginger nach dem Ministerrat am Mittwoch an. Luxuspensionen werden gedeckelt. Eine Schutzklausel ist für NeupensionistInnen gedacht.
ÖSTERREICH. Das heurige Jahr war ein Jahr der Preissteigerungen. Insbesondere Pensionisten und Pensionistinnen haben unter der Inflation gelitten, begründete Rauch die Steigerungen bei den Pensionen. Die Durchschnittspension liegt bei 1544 brutto, Frauen bekommen im Schnitt rund 1200 Euro. So erhält man 2024 mit einer Durchschnittspension 150 Euro im Monat mehr. Ausnahmen sind bei Luxuspensionen - mehr als 5.850 im Monat - vorgesehen. Diese sollen um einen Pauschalbeitrag von 568 pro Monat ansteigen.
Auch die Ausgleichszulage erhöht sich um 9,7 Prozent. Der Richtsatz steigt von aktuell 1.110,26 auf 1.217,96 Euro. Das betrifft rund 200.000 Mindestpensionisten. Insgesamt belaufen sich die Kosten bei 5,3 Milliarden Euro (ohne Beamtenpensionen).
Zwei Beispiele
Fall 1: Pensionsantritt mit 65 Jahren (reguläre Alterspension, ohne Abschlag):
Eine Person geht mit 1. Jänner 2024 mit 65 Jahren in Pension und kann nach aktueller Rechtslage mit einer monatlichen Bruttopension von 1.647 Euro rechnen.
Über die Schutzklausel erhält sie eine Pension von 1.746 Euro pro Monat. Dies entspricht einer zusätzlichen Erhöhung um 98 Euro bzw. 5,98 Prozent.
Fall 2: Pensionsantritt mit 63 Jahren (Abschlag von 10,2 Prozent):
Eine Person geht mit 1. Jänner 2024 mit 63 Jahren in Pension, obwohl sie bereits 2023 hätte gehen können. Nach aktueller Rechtslage kann sie mit einer monatlichen Bruttopension von 2.137 Euro rechnen (Korridorpension mit 10,2 Prozent Abschlag).
Über die Schutzklausel erhält sie eine Pension von 2.267 Euro pro Monat. Dies entspricht einer zusätzlichen Erhöhung um 129 Euro bzw. 6,05 Prozent.
Schutz fürs Konto
Eine Schutzklausel hat die Regierung für NeupensionistInnen vereinbart. Der Pensionswert des Kontos wird grundsätzlich so angepasst, dass er vor den Auswirkungen der Inflation geschützt ist. Dies geschieht anhand der Inflationsraten der Vergangenheit. Der kürzlich erfolgte drastische Anstieg der Inflation könnte jedoch dazu führen, dass Personen, die im Jahr 2024 in Pension gehen, langfristig weniger Rente erhalten als solche, die noch im Jahr 2023 in Pension gehen. Mit einer Schutzklausel will man einen Anreiz schaffen, erst im nächsten Jahr in Pension zu gehen, so Rauch.
Kosten bei 5,3 Milliarden Euro
Die Regierung rechnet mit strukturellen Kosten der gesetzlichen Pensionserhöhung von 5,3 Milliarden Euro (ohne Beamtenpensionen). "Pensionistinnen und Pensionisten sind eine wichtige Säule unserer Gesellschaft und wir verdanken ihnen und ihren Leistungen viel. Darum ist es besonders wichtig, dass Pensionistinnen und Pensionisten die volle Abgeltung der aktuell hohen Inflation erhalten", so Wöginger.
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