Strengere Einreisebestimmungen
Schon ab Montag gilt 2G an Österreichs Grenze

Schon am Montag dem 20. Dezember gegen strengere Einreisebestimmungen nach Österreich. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Die Grünen): „Diese verschärften Einreisebestimmungen bringen große Herausforderungen mit sich, vor allem für Personen, welche über die Weihnachtsfeiertage ins Ausland reisen. Sie sind jedoch gerade zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, um einer Ausbreitung von Omikron in Österreich entgegenzuwirken." | Foto: BKA/Dragan Tatic
  • Schon am Montag dem 20. Dezember gegen strengere Einreisebestimmungen nach Österreich. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Die Grünen): „Diese verschärften Einreisebestimmungen bringen große Herausforderungen mit sich, vor allem für Personen, welche über die Weihnachtsfeiertage ins Ausland reisen. Sie sind jedoch gerade zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, um einer Ausbreitung von Omikron in Österreich entgegenzuwirken."
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Aufgrund der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante in Europa kündigt Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Die Grünen) schärfere Regelungen für die Einreise nach Österreich an: Für alle Personen gilt nun an den Grenzen 2G.

ÖSTERREICH. Schon am Montag dem 20. Dezember gegen strengere Einreisebestimmungen nach Österreich. Diese sollen dazu beitragen, dass die Ausbreitung der Omikron-Variante in Österreich verzögert wird. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Die Grünen):

„Diese verschärften Einreisebestimmungen bringen große Herausforderungen mit sich, vor allem für Personen, welche über die Weihnachtsfeiertage ins Ausland reisen. Sie sind jedoch gerade zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, um einer Ausbreitung von Omikron in Österreich entgegenzuwirken. Nur so können wir die aktuelle epidemiologische Entspannung in Österreich bestmöglich erhalten."

2G bei Einreise

  1. Konkret ist die Einreise nach Österreich für alle Personen nur mehr mit einem gültigen 2-G-Nachweis möglich.
  2. Zusätzlich ist ein gültiger PCR-Test (72 Stunden) vorzuweisen, sofern noch keine Auffrischungsimpfung nachgewiesen werden kann.
  3. Wer keinen PCR-Test oder die Auffrischungsimpfung nachweisen kann, darf zwar einreisen, muss jedoch eine sofortige Heimquarantäne antreten.
  4. Diese ist erst beendet, wenn ein negatives PCR-Test vorliegt. In diesem Fall ist zudem eine Registrierung durch Pre-Travel-Clearance verpflichtend.
  5. Für Pendlerinnen und Pendler wird es eine weitere Ausnahme geben: hier bleibt die gewohnte 3-G-Regel aufrecht.

Ausnahmen für Schwangere

Ausgenommen vom 2-G-Nachweis sowie des zusätzlichen PCR-Tests bzw. der Auffrischungsimpfung sind Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.

Kinder brauchen Ninja Pass

Eine weitere Ausnahme gilt für Personen im schulpflichtigen Alter, unabhängig von der Staatsbürgerschaft: Sie dürfen mit Ninja-Pass oder einem Äquivalent einreisen. Kinder unter 12 Jahren sind ebenso ausgenommen, müssen aber in Quarantäne.

10 Tage Quarantäne

Eine Verschärfung ergibt sich auch für österreichische Staatsbürger:innen, EU-/und EWR-Bürgerund in Österreich wohnhafte Personen:

  1. Sofern bei der Einreise nach Österreich kein gültiger Impfnachweis erbracht werden kann, ist nach Einreise eine verpflichtende zehntägige Quarantäne anzutreten (Freitestung frühestens ab dem 5. Tag möglich).
  2. Auch in diesem Fall ist eine Registrierung via Pre-Travel-Clearance verpflichtend.

Landeverbot in Österreich

Ergänzend zu den verschärften Einreisebestimmungen werden auch die Staaten Angola, Sambia, Malawi auf die Liste der Virusvariantengebiete ergänzt. Personen, die aus diesen Staaten nach Österreich einreisen, müssen wiederum nach Registrierung via die Pre-Travel-Clearance eine 10-tägige Quarantäne antreten, wobei ein Freitesten erst ab dem fünften Tag möglich ist. Für Direktflüge aus diesen Staaten gilt zudem ein Landeverbot auf allen österreichischen Flughäfen.

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