Gleichbehandlungsgesetz
Schutzlücke bei LGBTQIA+ Diskriminierung

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft weist auf die Schutzlücke beim Schutz von LGBTQIA+ Personen vor Diskriminierung per Gesetz hin. | Foto: Barbara Schuster/RMW
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Personen aus der LGBTQIA+-Community sind von einer Schutzlücke im Gleichbehandlungsgesetz betroffen. Bisher gilt der Schutz vor ihrer Diskriminierung nämlich nur in der Arbeitswelt. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft unterstützt daher die aktuelle Petition #SchutzFürAlle und ruft alle Menschen dazu auf sich zu beteiligen.

ÖSTERREICH. Mit dem Schutz vor Diskriminierung im Job ist es nämlich bei weitem nicht getan. "Wir sprechen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen von Bereichen des täglichen Lebens. Es ist von großer Bedeutung, dass der Rechtsstaat den Schutz vor der Würdeverletzung – die etwa mit einer Einlassverweigerung einhergeht – über die unternehmerische Freiheit stellt", weiß Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Beispielsweise kann eine homosexuelle Kellnerin zwar gegen einen homophoben Arbeitgeber oder Arbeitgeberin vorgehen, wenn sie aber aus einem Lokal geworfen wird oder ein Hotel sie wegen ihrer sexuellen Orientierung ablehnt, gibt e keine rechtliche Handhabe.

Was bedeutet...?


Queer

Unter queer versteht man alles, was nicht der heterosexuellen Norm oder den beiden Geschlechtern männlich und weiblich, auch nicht-binär genannt, entspricht.

Dazu gehören also Menschen, die beispielsweise homo-, bi- oder pansexuell sind.

Queer ist aber nicht auf die Sexualität beschränkt. Auch nicht-binäre und Trans-Personen zählen hier dazu.

LGBTQIA+

Unter der englischen Abkürzung LGBTQIA+ versteht man die queere Community.

LGBTQIA+ steht also für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans-Personen, queere Menschen sowie intergeschlechtliche und asexuelle.

Das + soll verdeutlichen, dass es noch mehr als die eben genannten sexuellen und geschlechtlichen Identitäten gibt.


Bund und Land zu verschieden

Besonders unübersichtlich ist die Gesetzeslage auf Bundes- und Landesebene. "Das Ergebnis ist ein undurchsichtiges Regelwerk, durch das Betroffene in einer bereits belastenden Situation navigieren müssen. (…) Für Personen, die diskriminiert wurden, ist es dennoch schwer nachvollziehbar, wenn sie bei einer Sportveranstaltung, die in die Landeskompetenz fällt, geschützt sind, beim Restaurantbesuch jedoch nicht", so Konstatzky.

Beim Schutz von LGBTQIA+-Personen ist die Diskriminierung weitreichender als nur die sexuelle Orientierung betreffend. Etwa habe die Rechtssprechung deutlich gemacht, dass der Diskriminierungsgrund "Geschlecht" als rechtliche Grundlage für den Schutz von trans-Personen gilt. Um die Rechtssicherheit nicht-binärer, trans und intergeschlichtlicher Personen auch stärken zu können, müsse man diese Grundlage um Geschlechtsidentität, -ausdruck und -merkmale erweitern.

Gesetzlich ist etwa nur geregelt, wenn Homosexuelle am Arbeitsmarkt diskriminiert werden, aber nicht bei Restaurantbesuchen. | Foto: Barbara Schuster/RMW
  • Gesetzlich ist etwa nur geregelt, wenn Homosexuelle am Arbeitsmarkt diskriminiert werden, aber nicht bei Restaurantbesuchen.
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Nationalrat ist informiert

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät und dokumentiert Fälle von Diskriminierung, die nicht durch bestehende Gesetze abgedeckt werden. Solche Vorfälle werden im Rahmen des Tätigkeitsberichts dem Nationalrat vorgelegt, um auf die Schutzlücke beim Diskriminierungsgrund "sexuelle Orientierung" hinzuweisen. Noch sei dennoch keine Novelle in Planung.

"Jeder Fall von Diskriminierung ist ein Fall zu viel", erinnert Sandra Konstatzky. "Aus der langjährigen Beratungserfahrung der Gleichbehandlungsanwaltschaft und aus der Vernetzung mit der LGBTQIA+ Community ist bekannt, dass die Dunkelziffer hoch ist." 

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