Streit in Politik
Sollen kleine Pensionen stärker angehoben werden?
In rund 10 Tagen steht der gesetzliche Wert für die Pensionserhöhung fest, etwa1,7 Prozent. Doch nun gibt es Streit, ob kleine Pensionen stärker angehoben werden sollen, so wie das in den vergangenen Jahren Usus war. Wenn es nach dem Seniorenbund und der Pensionsversicherungsanstalt geht, sollte es keine sozialen Staffelungen mehr geben.
ÖSTERREICH. Soll die soziale Staffelung bei der jährlichen Pensionserhöhung beibehalten werden oder nicht? Darüber scheiden sich momentan die Geister. Geht es nach dem Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt, Winfried Pinggera, dann nicht. Grund: Man würde damit das Versicherungsprinzip ausgehebelt und letztendlich auch das Vertrauen in die Pensionen insgesamt untergraben. Also keine soziale Staffelung.
Pensionen, von denen man leben
Die SPÖ sieht in der sozialen Komponente bei der Pensionsanpassung hingegen keinen Widerspruch zum Versicherungsprinzip. Die Bekämpfung und Vermeidung von Altersarmut sei nach wie vor ein wichtiges Ziel mit hoher Priorität, sagt etwa Pensionistenverbandspräsident Peter Kostelka (SPÖ), der keinen Widerspruch zum Versicherungsprinzip sieht. Es gelte, „Pensionen zu gewährleisten, von denen man leben kann“. Und auch Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hat bereits angekündigt, dass eine solche soziale Staffelung wieder „Teil der Überlegungen“ sei. Dem Argument, dass man eine soziale Dimension berücksichtigen wolle, stimmt Pinggera schon zu. Das soll aber eher über die Ausgleichszulage erfolgen.
Wer mehr einbezahlt hat, muss auch mehr rausbekommen
Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec (ÖVP) ist gegen eine soziale Staffelung: „Wer mehr einbezahlt hat, muss auch mehr rausbekommen.“ Die Pensionsanpassungen für 2022 sollen für alle gleich hoch ausfallen.
Kommt jetzt die Teilpension?
Laut nachgedacht wird auch über eine Pensionsreform: Pinggera könne sich etwa die Einführung einer Teilpension vorstellen. Als Beispiel nennt er einen Installateur, der in einem gewissen Alter diesen Job nicht mehr ausführen kann, aber jetzt als Installationsfachverkäufer in einem Baumarkt arbeiten könne. Der dadurch geringere Verdienst könnte durch eine Teilpension ausgeglichen werden.
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