Rehabilitierung
Strafrechtlich verfolgte Homosexuelle werden entschädigt

Wie aus dem Budgetbegleitgesetz hervorgeht, dass am Mittwoch im Nationalrat eingebracht wurde, plant die Bundesregierung die Rehabilitierung und finanzielle Entschädigung für Personen, die in der Zweiten Republik wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt und verurteilt wurden. | Foto: Kaja Sariwating/Unsplash
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  • Wie aus dem Budgetbegleitgesetz hervorgeht, dass am Mittwoch im Nationalrat eingebracht wurde, plant die Bundesregierung die Rehabilitierung und finanzielle Entschädigung für Personen, die in der Zweiten Republik wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt und verurteilt wurden.
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Wie aus dem Budgetbegleitgesetz hervorgeht, dass am Mittwoch im Nationalrat eingebracht wurde, plant die Bundesregierung die Rehabilitierung und finanzielle Entschädigung für Personen, die in der Zweiten Republik wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt und verurteilt wurden. "Wir übernehmen als Staat Verantwortung für unsere Geschichte", erklärte Justizministerin Alma Zadić (Grüne). 

ÖSTERREICH. "Die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen war ein dunkles Kapitel der Zweiten Republik und ein großes Unrecht", hielt die Justizministerin zudem fest. Zwar wurde Homosexualität bereits 1971 entkriminalisiert, dennoch gab es auch danach noch vier gesetzliche Sonderparagraphen, die sonst legales Verhalten bei gleichgeschlechtlichen Handlungen unter Strafe gestellt haben. Erst 2002 wurde die letzte dieser Bestimmungen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. 

33 Millionen Euro für Entschädigungen

Wie das Justizministerium bestätigte, soll eine entsprechende gesetzliche Regelung für die Rehabilitierung und Entschädigung demnächst beschlossen werden. Damit werden alle ergangenen Urteile aufgehoben, die aufgrund von gleichgeschlechtlichen Handlungen ergangen sind, wenn sie bei heterosexuellen Begehung nicht strafbar gewesen wären. Entschädigungen sollen dann gezahlt werden, wenn die Betroffenen ins Gefängnis oder schwerwiegende soziale Nachteile wie etwa den Verlust ihres Arbeitsplatzes hinnehmen mussten. Hierfür sind im Budget bis zu 33 Millionen Euro vorgesehen. 

"Historischer Verantwortung stellen"

"Die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen war ein dunkles Kapitel der Zweiten Republik und ein großes Unrecht", hielt die Justizministerin fest. Zwar könne die Rehabilitierung und Entschädigung das zugefügte Leid nicht wiedergutmachen, dennoch sei es wichtig, dass der Staat Verantwortung für seine Geschichte übernehme. "Ich hoffe, dass auch andere Institutionen wie etwa das Parlament, das diese zutiefst abzulehnenden Gesetze beschlossen hat, dem Beispiel der Justiz folgen und sich ihrer historischen Verantwortung stellen werden", so Zadić abschließend. 

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33 Millionen Euro sind im Budget für die Entschädigung der Opfer vorgesehen.  | Foto: EuroPride/Vienna Pride

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