Verharmlosung bereits strafbar
Verbotsgesetz wird deutlich verschärft

Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) präsentierten am Mittwoch im Ministerrat die Reformpläne für das Verbotsgesetz. | Foto:  HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com
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Das im November angekündigte verschärfte Verbotsgesetz wurde am Mittwoch beim Ministerrat in Begutachtung geschickt. Dann sollen etwa Beamte im öffentlichen Dienst nach einer Verurteilung ihren Job nicht mehr ausüben dürfen und alle Formen der NS-Verharmlosung strafbar sein.

ÖSTERREICH. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) appellierten bei der Präsentation der Novelle an die SPÖ ihre generelle Blockade aufzuheben. Auch die Novellierung des Verbotsgesetz brauche eine Zweidrittel-Mehrheit, die an der Blockade scheitern würde. "Es wäre ein gefährliches Spiel am Rücken der Gesellschaft", betont Edtstadler.

Um künftig treffsicherer Vorgehen zu können, wurde eine Arbeitsgruppe mit der Evaluation des bestehenden Gesetzes beauftragt. Diese sollten dem Justizministerium dann ihre Nachschärfungen und Verbesserungen für das Verbotsgesetz mitteilen. In der Arbeitsgruppe mitgewirkt, haben die Israelitische Kultusgemeinde Wien, das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, das Mauthausen Komitee Österreich und die Zentrale Österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, dem Innen- und Justizministerium und dem Bundeskanzleramt.

Gegen das Tragen modifizierter gelber Judensterne, wie sie auf Coronademos häufig getragen wurden, soll dann ebenfalls härter vorgegangen werden (Symbolbild). | Foto: privat
  • Gegen das Tragen modifizierter gelber Judensterne, wie sie auf Coronademos häufig getragen wurden, soll dann ebenfalls härter vorgegangen werden (Symbolbild).
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Jegliche Art der Verharmlosung bereits strafbar

Um das Verbotsgesetz ins 21. Jahrhundert zu bringen, soll es strafbar werden, wenn etwa im Internet aus dem Ausland nach Österreich gerichtete einschlägige Inhalte veröffentlicht werden. Für Beamtinnen und Beamten bedeutet eine rechtskräftige Verurteilung künftig der Amtsverlust. 

Darüber hinaus sollen Behörden die Befugnis haben NS-Devotionalien wie zum Beispiel einen Ehrenring der SS ohne Strafverfahren aus dem Verkehr zu ziehen. Aktuell darf das nur geschehen, wenn auch eine Wiederbetätigung vorliegt. Der Besitz allein ist nicht strafbar.

Gegen die Verharmlosung des Nationalsozialismus will man ebenfalls mit härteren Bandagen kämpfen. Beispielsweise gegen das Tragen gelber Judensterne, die während der Corona-Krise modifiziert und getragen wurden, soll besser vorgegangen werden können. Aus "gröblicher Verharmlosung" soll "Verharmlosung" werden, wodurch man bereits früher agieren könne. Steigen soll zudem die Verurteilungsrate bei Verstößen gegen das Verbotsgesetz.

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