Ab 1. November
Verordnung für 3G am Arbeitsplatz ist da

Apres Ski darf künftig nur noch geimpft, genesen oder PCR-getestet gefeiert werden.
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  • Apres Ski darf künftig nur noch geimpft, genesen oder PCR-getestet gefeiert werden.
  • hochgeladen von Karl Spendlhofer

Das Gesundheitsministerium hat am Montagabend die genaue Verordnung zur 3G-Regel am Arbeitsplatz vorgelegt. Eine Übergangsfrist gilt bis inklusive 14. November. 

ÖSTERREICH. Zentraler Punkt in der Verordnung ist die Vorgabe zur Anwendung der 3G-Regel am Arbeitsplatz ab November. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist, während der man alternativ eine FFP2-Maske tragen kann. Ab dann muss man entweder getestet, während der vergangenen 360 Tage geimpft oder im letzten halben Jahr genesen sein.

Mit 3-G-Nachweis entbindet von Maskenpflicht

Konkret heißt es in der Verordnung dazu: „Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber dürfen Arbeitsorte, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten, wenn sie über einen 3G-Nachweis verfügen. Nicht als Kontakte im Sinne des ersten Satzes gelten höchstens zwei physische Kontakte pro Tag, die im Freien stattfinden und jeweils nicht länger als 15 Minuten dauern."

Mit der 3G-Regel einhergehend entfällt an den meisten Betriebsstätten die Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind: In Pflegeeinrichtungen und Spitäler ist neben 3G weiter ein Mund-Nasen-Schutz anzulegen.

Apres Ski nur noch mit 2,5 G

Für den Wintertourismus ist relevant, dass man Apres Ski künftig nur noch geimpft, genesen oder PCR-getestet feiern kann. In sonstigen Freizeit-Einrichtungen sind auch Vor-Ort-Tests möglich. In Seilbahnen gilt neben 3G außerdem: "In geschlossenen und abgedeckten Fahrbetriebsmitteln (z.B. Gondeln, abdeckbare Sessellifte) sowie den dazugehörigen geschlossenen Gebäuden (Stationen) ist verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen", wie es in der Verordnung heißt. 

In der Gastronomie gilt 2,5 G generell nur in Betrieben, "in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist, wie insbesondere Diskotheken, Clubs, Apres-Ski-Lokale und Tanzlokale". 

3G in "normalen" Gastronomie

In den übrigen Bereichen, die vom Hotel über die "normale" Gastronomie bis zu Veranstaltungen gehen, bleibt die Möglichkeit bestehen, einen maximal 24 Stunden alten Antigen-Test oder auch einen Antikörper-Befund aus den vergangenen drei Monaten vorzulegen. Auch Selbsttests, die "ausnahmsweise" vor Ort vorgenommen werden, erfüllten die 3G-Norm.

Advent- und Weihnachtsmärkte 

Auf Weihnachtsmärkten können optional statt einer Einzäunung eine Bänderausgabe mit 3-G-Nachweis an definierten Kontrollpunkten außerhalb bzw. innerhalb des Marktareals geben. 

Regeln können verschärft werden

Sobald sich die Zahl der Intensivpatienten erhöht können die Regeln verschärft werden. Ab 300 Intensivpatienten werden die Selbsttests generell nicht mehr anerkannt. Ab 400 würde in den 3G-Bereichen auch ein Antigentest nicht mehr akzeptiert.

Der Testpass, der in der Regel an Schulen verwendet wird, gilt jedenfalls von Freitag bis Sonntag - auch wenn wie üblich am Mittwoch der letzte Test stattgefunden hat.

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