Neues Gesetz
Warum bei der Impfpflicht mehrmals Strafen möglich werden
Im Zentrum der Nationalratssitzung steht am Donnerstag nicht nur die ökosoziale Steuerreform, sondern auch die Debatte zum Covid-19-Impfpflichtgesetz. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) verteidigte im Ö1-Morgenjournal das Gesetz, das verfassungsrechtlich nicht unbedenklich ist, weil man dabei keinen Einspruch bei Strafe erheben können soll und Mehrfachbestrafungen vorgesehen sind.
ÖSTERREICH. Der Beschluss der Impfpflicht ist nach dem grünen Licht im Gesundheitsausschuss nur noch als Formsache. Mit dem Gesetz will die Regierung die Durchimpfungsrate steigern. Hier sei eine Impfpflicht „ein gelinderes Mittel, um die unkontrollierte Virusverbreitung zu verhindern, als Betretungsverbote“, wie die Parlamentskorrespondenz die Argumentation der Regierungsfraktionen per Aussendung zusammenfasst.
Impfpflicht verfassungswidrig?
"Wir haben alles getan, dass dieses Gesetz vor dem Verfassungsgericht halten wird", so Edtstadler am Donnerstag gegenüber Ö1. Auf die Frage, warum es – wie bei Verwaltungsdelikten üblich – kein Verschlechterungsverbot bei dem Gesetz gibt, wenn jemand in Berufung gegen die Strafe geht, sagte die Ministerin, dass man das Verschlechterungsverbot ausgeschlossen hat, damit die Verwaltung nicht an die Grenzen ihrer Kapazitäten gebracht wird. Zudem werde im ordentlichen Verfahren nach einem Einspruch auch auf das Einkommen des jeweiligen Bestraften berücksichtigt, da könne es auch vorkommen, dass die Strafe geringer als 600 Euro ausfällt.
Dass bei diesem Delikt theoretisch viermal bestraft werden könne, wenn jemand nicht geimpft ist, begründet die Ministerin damit, dass hier ein Dauerdelikt verankert wurde. Man wolle damit nicht Menschen ins Out stellen, sondern die Durchimpfungsrate erhöhen. Man müsse auch wirklich Pech haben, wenn man wirklich viermal kontrolliert werde,
Anreizsystem für die Impfung
Fix ist, dass mit dem Gesetz auch die Anhebung der Altersgrenze für die Impfpflicht auf 18 Jahre, die Umsetzung im Rahmen eines Stufenmodells und die Etablierung eines begleitenden Monitorings des Gesetzes durch eine neue Kommission im Bundeskanzleramt fixiert wird. Am Donnerstag wurde auch ein Anreizsystem für die Impfung, wie von der SPÖ gefordert, bekannt gegeben, samt Impf-Lotterie.
Bannmeile rund ums Parlament
Das Thema lässt dennoch die Wogen nach wie vor hochgehen. Erwartet werden Proteste rund um das Parlamentsausweichquartier in der Hofburg. Die Polizei hat präventiv während der Zusammenkunft des Nationalrates im Umkreis von 300 Metern eine Bannmeile für Versammlungen aufgestellt.
Fahrplan für das Impfpflicht-Gesetz
Bis 15. März besteht eine „Eingangsphase“, in der noch keine Strafen verhängt werden sollen. Ab dann drohen für das Fehlen eines Impfnachweises Strafen von 600 bis 3.600 Euro. Ausnahmen sind etwa für Schwangere und all jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, vorgesehen. Auch Genesene werden der Gesetzesvorlage zufolge für einen Zeitraum von sechs Monaten ausgenommen.
Verstärkung der Kontrollen
Neben dem Impfpflichtgesetz stehen im Plenum zwei weitere mit diesem im Zusammenhang stehende Ausschussanträge zur Debatte. Einer betrifft die einstimmig angenommenen Änderungen im Impfschadengesetz. Hier geht es nach den Worten der Parlamentskorrespondenz „primär um die unmittelbare gesetzliche Verankerung der Covid-19-Impfungen, wodurch sich bei Impfschäden ein direkter Entschädigungsanspruch ergibt“. Weil die Polizei die Einhaltung der Impfpflicht kontrollieren soll, gab es im Vorfeld dazu Proteste der Polizei-Gewerkschaft.
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