Neues Jahr, neue Gesetze
Was sich 2021 in Österreich alles ändert
Das Jahr 2020 stand unter keinem besonders guten Stern, die Welt wurde von der Corona-Krise heimgesucht. Jetzt hoffen wir auf ein positiveres Jahr 2021. Was sich im Jahr 2021 alles ändert.
ÖSTERREICH. Der Lockdown endet in Österreich erst am 25. Jänner. Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) sagte am Montag, 4. Jänner, dass ein früheres "Freitesten" aus dem bis 24. Jänner geltenden Lockdown nun doch nicht möglich sein werde. Grund: Ablehnung der Opposition.
Vieles ändert sich für Autofahrer in Österreich - Autofahren wird insgesamt teurer. In Sachen Umwelt wird auch das Fliegen kostspieliger – über eine Verteuerung der Ticketpreise soll weniger Kerosin in die Luft kommen. Und auch bei den öffentlichen Verkehrsmitteln wird im Gegenzug Hand angelegt: Das lange diskutierte 1-2-3-Ticket ist für 2021 geplant.
Ein Auszug aus den wichtigsten Änderungen im neuen Jahr von A-Z:
Betriebe: Der Lockdown endet in Österreich erst am 25. Jänner 2021. Bis 15. Jänner können Unternehmen für Lockdown bedingte Dezember-Verluste 50 Prozent Umsatzersatz beantragen.
Betriebsratswahl: Das aktive Wahlalter zum Betriebsrat wird von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt.
Energie: Erneuerbare Energie-Gemeinschaften, die regional Strom produzieren (z.b. über Solaranlagen) werden genauso gefördert, wie überregionale Energie-Gemeinschaften, die eine Anlage finanzieren.
Flugreisen: 40 Euro Ticket-Untergrenze, 30 Euro Ticketsteuer für Flüge unter 350 Kilometer, Erhöhung der Flugticketabgabe auf 12 Euro.
Führerschein: Bürgerkartenbesitzer erhalten ab dem Frühjahr Führerschein und Zulassung digital aufs Smartphone. Danach folgen etwa der digitale Angel- oder Jagdschein.
Kinderbetreuungsgeld: Für Geburten ab 1. Jänner kann für einen höheren Tagsatz der Einkommenssteuerbescheid aus 2019 herangezogen werden.
Kredite: Bei vorzeitiger Kreditrückzahlung werden sämtliche - statt bisher nur laufzeitabhängige - Kosten reduziert.
Mieten: Wohnungsmieter, die Corona-bedingt zwischen 1. April und 30. Juni ihre Miete nicht zahlen konnten, müssen diese (inkl. Zinsen) erst bis 31. März nachzahlen.
Öffis: Die 3er-Stufe des 1-2-3-Tickets um drei Euro pro Tag oder 1.095 Euro im Jahr für alle Öffis österreichweit ist geplant.
Pensionen: Pensionen unter 1.000 Euro werden um 3,5 Prozent erhöht. Bis 1.400 Euro fällt die Steigerung linear ab, ab 2.333 Euro wird sie mit einem Fixbetrag von 35 Euro gedeckelt. Die Ausgleichszulage wird auf 1.000 Euro erhöht.
Pflege: Neben einer Pflegelehre ab Herbst übernehmen die bestehenden Gesundheits- und Krankenpflegeschulen die Aufgaben der Berufsschulen, Arbeitslose werden verstärkt für die Pflege umgeschult. Das Reformpaket für gemeinsame Standards in Kommunen, Städten, Ländern und Bund soll bis Ende Jänner stehen.
Pkw: Die Normverbrauchsabgabe steigt um 1 Prozent, die motorbezogene Versicherungssteuer wird für Neuzulassungen, neben Leistung, auch nach offiziellen CO2-Emissionen berechnet. Die Vignettenpreise steigen um 1,5 Prozent. Lenkern mit Radarblockern wird zur verordneten Geldstrafe das Gerät entzogen.
Prozesse: Ausweitung der Prozessbegleitung auf minderjährige Zeugen von Gewalt im sozialen Nahraum und Opfer von Hass bei Netz-Delikten.
Schule: Digitale Endgeräte für alle Schüler sowie eine Lern- und Kommunikationsplattform für Eltern, Lehrer und Schüler sind ab Herbst geplant. Fünfer sollen nicht mehr "mitgeschleppt", sondern innerhalb von vier Wochen ausgebessert werden können. In der 2. Oberstufe wird der Lernstoff in Module unterteilt. Bei "Nicht Genügend" muss nur mehr das jeweilige Modul per Semesterprüfung positiv abgeschlossen werden.
Steuererklärung: Die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2019 wurde bis zum 15. Jänner verlängert.
Steuersenkung: Die Umsatzsteuer für Damenhygieneartikel (Monatshygiene aller Art) wird mit Jahresbeginn von 20 auf 10 Prozent halbiert.
Taxi: Je nach Strecken- und Fahrdauer gelten von den Landeshauptleuten festgelegte Mindest- und Höchstpreise für Taxifahrten. Bei Serienfahrten können auch Pauschaltarife bestimmt werden.
Waffen: Strengere Kennzeichnungspflicht für Schusswaffen und deren Einzelteile gegen missbräuchliche Verwendung ab 1. Jänner.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.