Blutspenden, Barrierefreiheit
Was sich im Juni 2025 in Österreich ändert

Ab 1. Juni 2025 gelten neue Regeln beim Blutspenden. | Foto: lightpoet/panthermedia
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In Österreich gibt es ab Juni wieder Änderungen bei gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen. Was konkret anders wird, liest du hier.

ÖSTERREICH. Blutspenden, Krankenversicherungsbeiträge & Co: Was sich in Österreich im Juni ändert.

Pensionisten verlieren Geld

Ab 1. Juni 2025 werden in Österreich die Krankenversicherungsbeiträge für Pensionistinnen und Pensionisten sowie Bezieher ähnlicher Leistungen erhöht und vereinheitlicht. Diese Erhöhung wurde von 5,1 Prozent auf sechs Prozent der Berechnungsgrundlage festgelegt. Grund dafür sind notwendige Einsparungen aufgrund des Budgetdefizits, das mittlerweile sogar doppelt so hoch ausfällt als zunächst angenommen. Das Einsparungspotenzial dieser Maßnahme soll bei 270 Millionen Euro liegen. 

Änderungen bei Blutspenden

Nur rund 3,4 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher spenden regelmäßig Blut – dabei ist Blut nur kurz haltbar und dringend nötig. Ab 1. Juni 2025 gelten neue Regeln: Weniger Spenden pro Person sind erlaubt, dafür dürfen mehr Menschen spenden. Ziel ist es, Eisenmangel zu vermeiden. Der Mindestabstand von acht Wochen bleibt gleich.

Diese neuen Regeln gelten beim Blutspenden in Österreich

Änderungen für Wohnwagen

Ab dem 19. Juni 2025 gilt für Wohnmobile und Wohnwagen eine Pflicht zur Überprüfung der Flüssiggasanlagen. Diese muss alle zwei Jahre wiederholt werden. Wer die Frist überschreitet, kann mit Bußgeldern bis zu 60 Euro rechnen.

Aufzüge und Rolltreppen müssen barrierefrei sein. | Foto: Wiener Linien/Simon Wöhrer
  • Aufzüge und Rolltreppen müssen barrierefrei sein.
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Verbesserungen für Blinde und Gehörlose

Das Service des Sozialministeriums richtet eine Überwachungsstelle ein, die ab 28. Juni die Einhaltung der Barrierefreiheit – insbesondere bei Produkten und Dienstleistungen – kontrolliert. Denn: In Österreich gilt eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Je nach Art deines Unternehmens (öffentlich oder privat) und den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen musst du die entsprechenden Vorgaben einhalten. Verstöße gegen das Barrierefreiheitsgesetz stellen Verwaltungsübertretungen dar und können mit hohen Geldstrafen sanktioniert werden.

Änderungen für Unternehmen durch das Barrierefreiheitsgesetz

Neue Regeln für Smartphones

Ab 20. Juni treten EU-weit neue Regelungen in Kraft, die die Langlebigkeit und Reparierfähigkeit von Smartphones deutlich verbessern sollen. Künftig müssen Hersteller ihre Geräte so gestalten, dass einzelne Komponenten leicht ausgetauscht werden können. Außerdem sind sie verpflichtet, Reparaturanleitungen für einen Zeitraum von sieben Jahren bereitzustellen. Software-Updates müssen mindestens fünf Jahre lang angeboten werden – dabei darf sichergestellt werden, dass diese Updates die Funktion der vorhandenen Hardware nicht negativ beeinflussen. Zudem müssen Ersatzteile wie Akkus und Displays für mindestens sieben Jahre verfügbar sein.  

Am 28. Juni 2025 beginnen übrigens die Sommerferien in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich und Wien.

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Ab 1. Juni 2025 gelten neue Regeln beim Blutspenden. | Foto: lightpoet/panthermedia
Ab dem 19. Juni 2025 gilt für Wohnmobile und Wohnwagen eine Pflicht zur Überprüfung der Flüssiggasanlagen.  | Foto: dpa-tmn
Aufzüge und Rolltreppen müssen barrierefrei sein. | Foto: Wiener Linien/Simon Wöhrer

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