Hinter den EU-Kulissen
Wie ein EU-Gesetz in Brüssel wirklich entsteht

Ein Gesetzesvorschlag kann von der Europäischen Kommission, einem Mitgliedsland oder dem Europäischen Parlament eingebracht werden. | Foto: European Union 2023
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  • Ein Gesetzesvorschlag kann von der Europäischen Kommission, einem Mitgliedsland oder dem Europäischen Parlament eingebracht werden.
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Ein Gesetz in der Europäischen Union durchläuft mehrere Schritte, bevor es in Kraft tritt. Bis ein Gesetz beschlossen wird, kann es jedoch Jahre dauern.

ÖSTERREICH. Seit dem Vertrag von Lissabon sind das Europäische Parlament (EP) und der EU -Ministerrat gleichberechtigte Gesetzgeber der Europäischen Union. Beide Gremien müssen einem Entwurf zustimmen, damit ein Gesetz verabschiedet werden kann. Dieser Prozess heißt ordentliches Gesetzgebungsverfahren. Abstimmungen und Verhandlungen hinter den Kulissen lösen oft offizielle Verfahren ab.

Nicht alle Gesetze in der EU durchlaufen denselben Prozess. Zum Beispiel gibt es verschiedene Verfahren für verschiedene Arten von Gesetzen, je nachdem, ob sie mit dem Binnenmarkt, der Landwirtschaft, der Außenpolitik usw. zu tun haben. 

Grundlegendes Verfahren für EU-Gesetze

  • Initiative: Ein Gesetzesvorschlag kann von der Europäischen Kommission, einem Mitgliedsland oder dem Europäischen Parlament eingebracht werden.
  • Vorschlag: Die Europäische Kommission legt dem EP einen offiziellen Vorschlag vor. Dies geschieht oft aufgrund von Anfragen, Überlegungen oder politischen Zielen.
  • Überprüfung und Diskussion: Der Vorschlag wird dann vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union (der die Mitgliedsstaaten vertritt) in je zwei "Lesungen" überprüft und diskutiert. In einigen Fällen kann das Europäische Parlament auch Änderungen am Vorschlag vornehmen.
  • Vermittlungsausschuss: Scheitert ein Vorhaben in den ersten Lesungen, verhandelt der Vermittlungsausschuss aus EU-Abgeordneten und Vertretern des Rates eine Einigung über einen Gesetzesentwurf. Gelingt das nicht, so wird der Rechtsakt hinfällig. Einigt man sich, gelangt er zur dritten Lesung ins EU-Parlament und in den Rat.
  • Dritte Lesung in EU-Parlament und Rat: Das EU-Plenum können die Abgeordneten den Gesetzesvorschlag erneut debattieren und darüber abstimmen. Dies geschieht normalerweise, nachdem der Vorschlag in den zuständigen Ausschüssen überprüft wurde und Änderungen vorgenommen wurden. Änderungen müssen mit dem Rat vereinbart werden. Einigen sich das Parlament und der Rat über den endgültigen Text, wird das Gesetz angenommen und zur Veröffentlichung weitergeleitet.  Die Mitgliedstaaten müssen das Gesetz in nationales Recht umsetzen, damit es in ihren Ländern gültig wird. Die Europäische Kommission überwacht die Umsetzung und Durchsetzung des Gesetzes in den Mitgliedstaaten und kann bei Bedarf Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass das Gesetz ordnungsgemäß umgesetzt wird.


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