Haftantritt steht bevor
Wie es für Karl-Heinz Grasser weitergeht

- Die Ermittlungen in der Causa laufen seit 2009, das ursprüngliche Urteil gegen Grasser fiel erst 2020. 16 Jahre nach Beginn der Ermittlungen steht nun der Haftantritt des Ex-Ministers bevor.
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Im größten Korruptionsfall der Zweiten Republik, der sogenannten Buwog-Affäre, wurde der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser rechtskräftig verurteilt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte Ende März im Wesentlichen das Urteil gegen ihn, reduzierte jedoch die ursprüngliche Haftstrafe von acht auf vier Jahre. Nun steht sein Haftantritt bevor.
ÖSTERREICH. Im Zentrum der Affäre rund um Karl-Heinz Grasser standen mutmaßlich illegale Provisionszahlungen bei der Privatisierung von 58.000 Bundeswohnungen durch die Buwog im Jahr 2004 sowie bei der Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer "Terminal Tower". Die Wohnungen wurden um 961 Millionen Euro verkauft. Bei einer Hausdurchsuchung beim Bestbieter Immofinanz entdeckten Ermittler rund zehn Millionen Euro an Provisionszahlungen an den Lobbyisten Peter Hochegger. Die Gelder sollen über ein internationales Firmennetzwerk unter den Beteiligten verteilt worden sein. Die Ermittlungen in der Causa laufen seit 2009, das ursprüngliche Urteil gegen Grasser fiel erst 2020. 16 Jahre nach Beginn der Ermittlungen steht nun der Haftantritt des Ex-Ministers bevor.

- Im Zentrum der Affäre rund um Karl-Heinz Grasser standen mutmaßlich illegale Provisionszahlungen bei der Privatisierung von 58.000 Bundeswohnungen durch die Buwog im Jahr 2004 sowie bei der Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer "Terminal Tower".
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Letzte Entwicklungen
Das Urteil des Erstgerichts im Jahr 2020 wurde durch den Obersten Gerichtshof (OGH) teilweise aufgehoben. Dieser verwies es in einigen Punkten zur neuerlichen Verhandlung zurück. Zwar wurde die Verurteilung Grassers wegen Beweismittelfälschung aufgehoben, die Schuldsprüche wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte blieben jedoch aufrecht. Die ursprüngliche Strafe von acht Jahren wurde deshalb auf nunmehr vier Jahre verkürzt.
Auch die Strafen der Mitangeklagten wurden zum Teil reduziert: Walter Meischberger, Grassers ehemaliger Trauzeuge, muss 3,5 Jahre, Peter Hochegger drei Jahre (zum Teil bedingt) und der frühere Immofinanz-Chef Karl Petrikovics zwölf Monate in Haft. Zusätzlich müssen die Verurteilten insgesamt fünf Millionen Euro Schadenersatz leisten.
Der OGH bemängelte die unvollständige Feststellung und die Nichtberücksichtigung von Verjährungen durch das Erstgericht. Die von der Verteidigung behauptete Befangenheit der Richterin Marion Hohenecker wurde nicht bestätigt, jedoch gab es Kritik an unangemessenen Äußerungen ihres Ehemanns, der ebenfalls Richter ist.
Haftantritt steht bevor
Grasser musste seine Haft nach der Urteilsverkündung nicht sofort antreten. Der OGH hat am 25. März sein Urteil gefällt und muss es bis spätestens 25. April an das Straflandesgericht Wien übermitteln. Erst danach erhält Grasser die Aufforderung zum Haftantritt – ab diesem Zeitpunkt hat er einen Monat Zeit dafür. Demnach könnte es noch bis Ende Mai dauern, bis Grasser wirklich seine Haftstrafe antritt. Ein weiterer Aufschub ist nur unter außergewöhnlichen Umständen, etwa bei Krankheit, möglich – derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass das bei Grasser der Fall sein könnte.

- Erst danach erhält Grasser die Aufforderung zum Haftantritt – ab diesem Zeitpunkt hat er einen Monat Zeit, die Strafe anzutreten. Demnach könnte es noch bis Ende Mai dauern, bis Grasser wirklich seine Haftstrafe antritt.
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Wo der Ex-Minister seine Strafe verbüßen wird, ist noch offen. Sein Anwalt Manfred Ainedter gab in einem Interview mit der "Heute" an, dass Grasser wahrscheinlich in der Justizanstalt Innsbruck ("Zieglstadl") untergebracht wird – nahe seinem Wohnort in Kitzbühel. Über die endgültige Zuteilung entscheidet aber das Justizministerium.
Fußfessel und mögliche Entlassung
Eine elektronische Fußfessel kommt für Grasser vorerst nicht infrage. Laut aktueller Rechtslage kann sie erst beantragt werden, wenn die Reststrafzeit maximal zwölf Monate beträgt. Das Justizministerium prüft allerdings eine Reform, die diese Grenze auf 24 Monate anheben würde – davon könnte auch der ehemalige Finanzminister profitieren.
Eine bedingte Entlassung bei guter Führung ist frühestens nach der Hälfte der Haftstrafe - also nach zwei Jahren - möglich. Spätestens aber nach zwei Dritteln der Strafe muss über eine vorzeitige Entlassung entschieden werden – außer, es bestehen Bedenken, dass er erneut straffällig werden könnte. Geht die Justiz also davon aus, dass der Ex-Minister nur die Hälfte der Strafe absitzen muss, wäre ein denkbares Szenario, dass Grasser effektiv nur ein Jahr im Gefängnis und das Zweite mit der Fußfessel zu Hause verbringen könnte.
Beschwerde beim EGMR geplant
Grasser kündigte bereits nach der Urteilsverkündung an, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzubringen – etwa wegen der langen Verfahrensdauer. Ein solches Verfahren hätte allerdings keine aufschiebende Wirkung, könnte im Erfolgsfall jedoch zu einer finanziellen Entschädigung führen.
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