80 Prozent betroffen
Handyverträge werden kommendes Jahr teurer

Fast 80 Prozent der Mobilfunktarife könnten teurer werden. | Foto: Unsplash
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Die Auswirkungen der hohen Inflation sind bereits in vielen Bereichen des Alltags spürbar und machen auch vor den meisten Handytarifen nicht Halt. Denn 80 Prozent der Mobilfunkverträge in Österreich sind an den Verbraucherpreisindex VPI gebunden. Dieser steigt mit der Inflation. Eine empfindliche Erhöhung der Grundgebühr und Servicepauschale droht 2023 damit vielen. 

ÖSTERREICH. Smartphones sind in unserem Alltag tief verankert. 80 Prozent gaben an, dass das Handy für Sie einen sehr hohen bzw. eher hohen Stellenwert hat. Diese große Bedeutung führt auch dazu, dass die Einsparungsbereitschaft beim Handy eher gering ausgeprägt ist, wie eine
aktuelle Umfrage von marketagent im Auftrag von Ventocom ergeben hat. Am ehesten will man bei den Energiekosten (59 Prozent), Lokalbesuchen (57 Prozent), beim Kleiderkauf (54 Prozent) sparen. Dem gegenüber steht die Bereitschaft, bei Mobilfunkkosten zu sparen bei nur 11,5 Prozent der Befragten.

"Niemand liest Seite 33 der AGBs durch"

Jedoch wird nächstes Jahr einige zum Umdenken bewegen: Ab April 2023 müssen viele wegen der Indexanpassung mit Tariferhöhungen von bis zu 10 Prozent rechnen, aber nur 20 Prozent wissen von dem Automatismus. "Mobilfunkkosten können gerade in Zeiten der Teuerung zu einer echten Preisfalle werden, da knapp 80 Prozent der Mobilfunkverträge mit einer Indexklausel versehen sind und damit um die jährliche Inflationsrate erhöht werden können. Diese versteckten Mehrkosten sind viel zu wenigen Konsumentinnen und Konsumenten bewusst“, so Michael Krammer, Chef des HoT-Anbieters ventocom. Rund 41 Prozent wussten es nicht und rund 39 Prozent gaben an, nicht von einer Indexanpassung betroffen zu sein. "Das ist mit Sicherheit falsch", sagte Krammer. "Tatsache und persönliches Empfinden ist unterschiedlich. Na klar, es liest sich niemand die Seite 33 der AGBs durch." 

Viele glauben, dass ihnen bei einer Verteuerung ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht, was aber nicht der Fall ist. | Foto: philipimage_panthermedia
  • Viele glauben, dass ihnen bei einer Verteuerung ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht, was aber nicht der Fall ist.
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Auch Internetanschlüsse betroffen

40 Prozent glauben wiederum, dass Ihnen bei einer Inflationserhöhung ein außerordentliches
Kündigungsrecht zusteht. "Falsch, man hat es nicht", sagte Krammer. Im Fall einer Preiserhöhung würde ungefähr jeder zweite Befragte den Mobilfunkanbieter wechseln. Der Hauptgrund gegen einen Anbieterwechsel sei vor allem, dass die Befragten zufrieden mit der Qualität ihres Mobilfunknetzes sind. Auch bei Internetanschlüssen seien Wertsicherungsklauseln üblich. Hier sei die Recherche schwieriger weil die Anbieterlandschaft mit den regionalen Anbietern größer sei. "Unseren Hochrechnungen zufolge liegt die Zahl der indexgesicherten Verträge hier bei über 80 Prozent", so Krammer. 

Alternativen

Alternativanbieter wie Spusu, Hot oder Yesss hätten hingegen meist keine Indexierung in ihren Verträgen. Teuerungen vermeiden, das könnten Kunden auch, indem sie zu Jahresbeginn 2023 einen neuen Handyvertrag abschließen. Dann können die Preise nämlich erst 2024 an die Inflation angepasst werden. "SIM-only-Verträge", also solche, bei denen man nur die SIM-Karte bekommt und das Handy selber kauft, seien fast immer günstiger als Verträge, die ein Handy beinhalten, auch weil es hier längere Mindestvertragslaufzeiten gebe, empfiehlt der Experte. Mobilfunknutzerinnen und -nutzer sollten "jedenfalls keinen langfristigen Vertrag mehr eingehen" und solche Verträge auch nicht verlängern. 

Ventocom ist ein virtueller Netzbetreiber, unter dessen Ägide die Marken Hot (Hofer) , Raiffeisen mobil und Liwest firmieren. Allein Hot-Kunden hat das Unternehmen laut eigenen Angaben aktuell 1,276.000 in Österreich.

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