Datenskandal
Millionenstrafe für die Post

Die Post erhält in der Affäre um die Weitergabe von Daten eine hohe Strafe.  | Foto: Österreichische Post AG
  • Die Post erhält in der Affäre um die Weitergabe von Daten eine hohe Strafe.
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Die Datenschutzbehörde verhängte am Dienstag die höchste bisher in Österreich ausgesprochene Datenschutzstrafe. 

ÖSTERREICH. Die Datenschutzbehörde hat am Dienstag in dem Strafverfahren gegen die österreichische Post eine Entscheidung gefällt. Die Post erhielt eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 18 Millionen Euro. Hintergrund war die Affäre um das Sammeln von Daten: Die Post hatte die Daten von Kunden auf deren mögliches Wahlverhalten hoch gerechnet und diese Ergebnisse weiter verkauft. 

Weitere Rechtsverletzung

Die Datenschutzbehörde teilte am Dienstag mit, sie habe es nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung aufgrund der Beweislage als erwiesen angesehen, dass die Post mit der "Verarbeitung von personenbezogenen Daten über die vermeintliche politische Affinität von Betroffenen" gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen habe. 

Darüber hinaus sei unter anderem eine Rechtsverletzung wegen der Weiterverarbeitung von Daten über die Paketfrequenz und die Häufigkeit von Umzügen zum Zweck des Direktmarketings festgestellt worden, weil dies keine Deckung in der DSGVO findet.

"Diese Rechtsverletzungen wurden rechtswidrig und schuldhaft begangen, weshalb die Verwaltungsstrafe in oben genannter Höhe angemessen war, um andere bzw. gleichartige Rechtsverletzungen hintanzuhalten", hieß es in der Mitteilung. Die Strafe ist nicht rechtskräftig.

Hohe Geldbuße

Die Strafe der Datenschutzbehörde gegen die Österreichische Post zählt zu den höchsten Geldbußen der EU, sagte der auf Datenschutzrecht spezialisierte Anwalt Sascha Jung am Dienstag zur Austria Presse Agentur. Seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung habe es nur drei höhere Strafen gegeben: 205 Mio. Euro gegen British Airways, 110 Mio. Euro gegen Marriott und 50 Mio. Euro gegen Google, so Jung.

Post hält Urteil für überzogen

Die Post will gegen die Entscheidung der Datenschutzbehörde berufen. Post-Anwalt Stefan Prochaska erklärte in einer Stellungnahme an den "Kurier", dass man die Entscheidung für inhaltlich falsch und die verhängte Strafe für völlig überzogen halte. 

Die Datenschutzbehörde habe mit dem Bescheid klargestellt, dass die Post AG im Rahmen ihres Gewerbes Adressverlage und Direktmarketingunternehmen personenbezogene Daten sammeln und verarbeiten müsse. 

"Wenn die Post jedoch statistische Wahrscheinlichkeiten über die Parteiaffinität erstelle, sei das eine Rechtsverletzung gemäß der Datenschutzgrundverordnung. Die Post sieht ihr Kerngeschäft der Direktwerbung gefährdet und wird sich an das Bundesverwaltungsgericht wenden", so Prochaska.  

Klägern in Einzelklagen bringe die Entscheidung keine Vorteile, betonte Pochaska laut "Kurier". In solchen Fällen habe immer der Kläger zu beweisen, dass sein persönliches Recht auf Datenschutz verletzt wurde und nur dann überhaupt eine Chance auf Schadenersatz bestehe. Die Entscheidung der Datenschutzbehörde spreche aber derartiges nicht aus.

Auch zukünftige Datenabfragen bei der Post gingen ins Leere, da die Post die entscheidungsgegenständlichen Affinitäten nicht mehr speichert und auch nicht mehr verarbeitet, so der Post-Anwalt.

Anwalt Sascha Jung rechnet damit, dass die Strafe gegen die Post in der zweiten Instanz reduziert wird. Er sagte gegenüber der APA, dass es Spielraum bei der Auslegung gäbe.

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