Homeoffice-Gesetz
Ministerium senkt Grenze von 42 auf 26 Tage

Möbel können künftig schon ab 26 Tagen im Home-Office abgesetzt werden.  | Foto: Pixabay
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Die nötige Anzahl der Tage, die man für Steuervorteile im Homeoffice sein muss, wird gesenkt. 

ÖSTERREICH. Bislang war vorgesehen, dass Arbeitnehmer mindestens 42 Tage im Jahr im Homeoffice verbringen müssen, um Werbungskosten für ergonomisches Mobiliar, etwa den Schreibtisch, Drehstuhl oder Beleuchtung, geltend machen zu können. Das könne sich schwer ausgehen mit Feiertagen und Urlaubszeiten, lautete die Kritik der Arbeitnehmerseite. Das Finanzministerium (BMF) hat diese Grenze nun auf 26 gesenkt, wie am Montag bekannt wurde. "Mit dem Home Office-Paket geben wir soviel Flexibilität und Rechtssicherheit wie möglich. Durch die aktuellen Änderungen sind wir großzügiger und helfen mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern", hieß es in einem Statement des Finanzministers Gernot Blümel (ÖVP) zu den Änderungen.

Die Arbeiterkammer (AK) und die Gewerkschaft (ÖGB) zeigten sich am Montag über die Änderung erfreut. "Mit der Reduktion auf 26 Tage hat das BMF eine pragmatische Lösung vorgeschlagen, die den Großteil der Probleme beseitigt", so AK-Direktor Christoph Klein und die Leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl, laut einer Aussendung vom Montag. ÖGB und AK hatten die 42 Homeoffice-Tage kritisiert, das diese mit Feiertagen, Urlauben und zwangsweisen Abwesenheiten wie längeren Krankenständen oder Karenzen schwer zu erreichen gewesen wären, wenn man nur einen Tag Homeoffice in der Woche vereinbart habe.

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Bis zu 300 Euro Werbungskosten

Außerdem können Beschäftigte, die 2020 kein Mobiliar geltend gemacht haben, 2021 nun die vollen 300 Euro statt wie bisher vorgesehen 150 Euro absetzen. Das sei eine Verbesserung zum Begutachtungsentwurf, wo der Betrag verpflichtend auf die Jahre 2020 und 2021 verteilt wurde. „Wir sind zufrieden mit der Lösung. So ist sichergestellt, dass Anschaffungen im Jahr 2021 nicht schlechter gestellt werden“, sagt AK Direktor Christoph Klein in einer Aussendung.

Die Änderungen sind am Montag im Finanzausschuss einstimmig beschlossen worden. "Das ist eine wichtige Entlastungsmaßnahme für viele Menschen, die in ihrem Arbeitsleben von der Coronapandemie betroffen sind", sagte der ÖVP-Abgeordnete und ÖAAB-Generalsekretär Christoph Zarits. Die mit dem Homeoffice-Gesetz gesetzten Maßnahmen würden eine steuerliche Entlastung von bis zu 150 Mio. Euro für die Arbeitnehmer bringen.

AK und ÖGB gegen Verschiebung des Homeoffice-Gesetz

Eine klare Absage erteilen AK und ÖGB dem Vorstoß der Wirtschaftskammer, das Inkrafttreten des Homeoffice-Pakets um einige Monate zu verschieben. Die WKÖ hatte am Montag eine Verschiebung des mit 1. April vorgesehen Homeoffice-Gesetzes gefordert, weil die innerbetriebliche Umsetzung der neuen Regelungen eine angemessene Vorlaufzeit brauche. Es müssten Betriebs- und Einzelvereinbarungen geändert bzw. neue abgeschlossen werden, Modelle des Personalmanagements seien anzupassen und die Fragen der Arbeitsmittel bzw. des Kostenersatzes seien zu klären. "Wir lehnen diesen Zeitpunkt ab und ersuchen dringend um ein späteres Inkrafttreten, etwa mit 1. Juli 2021", hieß es in der Stellungnahme der WKÖ, Abteilung Sozialpolitik, im Begutachtungsverfahren. 

AK Direktor Reischl kontert, die unternehmen hätten ausreichend Zeit gehabt: „Nach den monatelangen Verhandlungen versteht kein Mensch, warum diese Entlastung neuerlich auf die lange Bank geschoben werden soll. Die Unternehmen hatten ausreichend Zeit, sich vorzubereiten.“

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Möbel können künftig schon ab 26 Tagen im Home-Office abgesetzt werden.  | Foto: Pixabay
Foto: ConvertKit/unsplash.com

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