Kein Umsatzersatz
Reisebüros fordern finanzielle Unterstützung
Weil die heimischen Reisebüros im zweiten Lockdown nicht behördlich geschlossen sind, steht ihnen kein Umsatzersatz zu. Die Branche ist in Aufregung.
ÖSTERREICH. In einem offenen Brief wenden sich die Branchenverbände ÖVT und ÖRV am Mittwoch an die Regierungsspitzen. "Wir sind fassungslos, entsetzt und mehr als verzweifelt!", heißt es dort. Die Reisebranche sei der Hauptbetroffene der Auswirkungen der Pandemie, gerade dieser Zweig benötige dringendst finanzielle Unterstützung.
Trotz anhaltender Reisewarnungen und Reiseverbots für touristische Zwecke wurden Österreichs Reisebüros während des Lockdowns nicht behördlich geschlossen. Folglich erhalten sie keine Entschädigung in Form des Umsatzersatzes. "Bis dato haben wir in keiner Weise auch nur im Ansatz eine branchenspezifische Hilfe erhalten", beklagen die Branchenverbände und fordern Umsatzersatz für November. "In knapp zwei Wochen sind die doppelten Gehälter fällig, es muss jetzt gehandelt werden." Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sollten ihre Versprechen halten. "Im Namen von den 2.500 Betrieben und 10.000 Arbeitnehmern appellieren wir an ihre Umsetzung."
Ministerium beruft sich auf Covid-19-Notmaßnahmenverordnung
Das Finanzministerium erklärte dazu am Mittwoch auf eine Anfrage der APA, dass in Kürze der Fixkostenzuschuss 2 beantragbar sein werde. Diesen könnten auch Reisebüros nutzen. Schon den Fixkostenzuschuss 1 hätten viele Reisebüros in Anspruch genommen, ebenso Steuerstundungen und Kurzarbeit. Der Umsatzersatz sei nur für behördlich geschlossenen Unternehmungen gedacht, und diese Schließungen obliegen dem Gesundheitsministerium.
Im Gesundheitsministerium verwies man auf APA-Anfrage auf die rechtliche Begründung zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung. Laut dieser ist das "Betreten von Dienstleistungsunternehmen, die keine Freizeiteinrichtungen sind und keine körpernahen Dienstleistungen erbringen", nicht untersagt. Dienstleistungsbetriebe arbeiteten "fast ausschließlich" mit Terminvereinbarung und könnten Kundenkontakte genau steuern. Dadurch seien dort vergleichsweise wenige Kunden gleichzeitig anwesend. "Die Identität der Kunden und die Dauer ihres Aufenthalts sind bekannt und nachvollziehbar, sodass allfällige Infektionen mittels Contact Tracing leicht nachvollziehbar sind", lautete die Begründung.
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