Alle Details zum Online-Antrag
So kommst du zum Handwerkerbonus

Über den Handwerkerbonus können sämtliche Handwerker- und Renovierungsarbeiten im privaten Bereich bezuschusst werden.  | Foto: alessandroguerr_panthermedia
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Ab 15. Juli kann der Handwerkerbonus ausschließlich online beantragt werden. Gefördert werden bis zu 2.000 Euro pro Haushalt und Jahr. Bezuschussbar sind sämtliche Handwerker- und Renovierungsarbeiten im privaten Bereich. Alle weiteren Details zum Handwerkerbonus und wie der Online-Antrag funktioniert, liest du hier.

ÖSTERREICH. Bisher waren die Details der Beantragung des Handwerkerbonus noch unklar. Nun hat das Wirtschaftsministerium die entsprechende Richtlinie vorgelegt. Demnach kann der Bonus ab 15. Juli beantragt werden, und zwar ausschließlich online. Das heißt, Antrag inklusive Rechnung müssen auf einer eigenen Website hochgeladen werden. Zudem wird der Antrag rückwirkend möglich sein. Er umfasst somit alle Handwerkerleistungen im privaten Wohnbereich (z. B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen usw.) von 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025.

Bonus zwischen 50 und 2.000 Euro

Die Förderhöhe liegt bei maximal 2.000 Euro bzw. 20 Prozent der Rechnungssumme. Pro Haushalt und Jahr kann ein Antrag gestellt werden – nachdem der Bonus sowohl für 2024 als auch 2025 gilt, sollen folglich zwei Anträge über die gesamte Förderzeit möglich sein. Es können übrigens auch mehrere kleinere Rechnungen zu einem Antrag zusammengefasst werden. Die Untergrenze von Anträgen liegt bei 50 Euro. Insgesamt stehen 300 Millionen für den Bonus zur Verfügung.

Von Elektroinstallation bis zu Fenstersanierung

Konkret werden durch den Bonus 20 Prozent der Kosten für die reine Arbeitsleistung von Handwerkern ersetzt. Die Maximalsumme von 2.000 Euro (bei Gesamtkosten von 10.000 Euro oder mehr) gilt heuer, im nächsten Jahr beträgt der Zuschuss höchstens 1.500 Euro. Die Anwendung des Bonus ist dabei breit und reicht von der Elektroinstallation über Malerarbeiten bis hin zur Fenstersanierung – im Endeffekt sind sämtliche Handwerker- und Renovierungsarbeiten bezuschussbar. Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau sind laut Richtlinie förderbar. Nicht förderbar sind hingegen Material- oder Fahrtkosten.

So soll der Online-Antrag funktionieren

Die entsprechende Website, über die der Bonus künftig beantragt werden muss, soll laut Wirtschaftsministerium in den kommenden Wochen online gehen. Dem Vernehmen nach soll die Online-Beantragung recht simpel funktionieren: Neben der Angabe von Namen, Adresse und IBAN ist das Hochladen der entsprechenden Handwerksrechnung notwendig. Zur Identifizierung muss zudem eine Anmeldung mit ID-Austria erfolgen – alternativ kann aber auch der Lichtbildausweis hochgeladen werden. 

Die entsprechenden Rechnungen müssen die Arbeitsleistung(en) gesondert ausweisen und sind unbedingt aufzubewahren. Laut Ministerium sollen die Anträge vordergründig auf Plausibilität überprüft werden. Zudem seien stichprobenartige Überprüfungen möglich, ob die abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht wurden.

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Ab 15. Juli kann der Handwerkerbonus ausschließlich online beantragt werden.
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Konkret werden durch den Bonus 20 Prozent der Kosten für die reine Arbeitsleistung von Handwerkern ersetzt.  | Foto: Unsplash
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