Ware nicht erhalten, aber Mahnung
Zahlreiche Beschwerden über Klarna

Die Verbraucherschützerinnen und -schützer der Arbeiterkammer (AK) und des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) erreichen weiterhin zahlreiche Beschwerden und Anfragen zum schwedischen Zahlungsanbieter Klarna. Viele Kundinnen und Kunden berichten, Mahnungen erhalten zu haben, obwohl sie die Waren entweder nicht erhalten oder vorschriftsgemäß zurückgeschickt hatten. | Foto: Shutterstock / mundissima
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  • Die Verbraucherschützerinnen und -schützer der Arbeiterkammer (AK) und des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) erreichen weiterhin zahlreiche Beschwerden und Anfragen zum schwedischen Zahlungsanbieter Klarna. Viele Kundinnen und Kunden berichten, Mahnungen erhalten zu haben, obwohl sie die Waren entweder nicht erhalten oder vorschriftsgemäß zurückgeschickt hatten.
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Die Verbraucherschützerinnen und -schützer der Arbeiterkammer (AK) und des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) erreichen weiterhin zahlreiche Beschwerden und Anfragen zum schwedischen Zahlungsanbieter Klarna. Viele Kundinnen und Kunden berichten, Mahnungen erhalten zu haben, obwohl sie die Waren entweder nicht erhalten oder vorschriftsgemäß zurückgeschickt hatten.

ÖSTERREICH. Wer in bekannten Online-Shops schon einmal einen "Kauf auf Rechnung" abgeschlossen hat, dem ist Klarna ein Begriff. Der international tätige Zahlungsdienstleister aus Schweden übernimmt mittlerweile für eine Vielzahl von Onlinehändlerinnen und -händlern die Abwicklung der Bezahlung.

Immer wieder wenden sich Kundinnen und Kunden jedoch mit Beschwerden über Klarna an den VKI und die AK. Wie die Verbraucherschützerinnen und -schützer der APA berichteten, bestehe der Zahlungsanbieter häufig auf die Bezahlung der Rechnung, selbst wenn die Ware gar nicht geliefert oder ordnungsgemäß retourniert wurde.

VKI: "Rechtliche Schritte prüfen"

Der VKI führte auch konkrete Beispiele für solche Fälle an. So habe eine Konsumentin etwas den Sendungsstatus ihrer nicht gelieferten Bestellung nachgewiesen; Klarna forderte dennoch weitere Informationen und buchte die Forderung nicht aus. In einem anderen Fall schickte laut dem VKI ein Kunde zwei Smartwatches zurück und legte dabei auch die Rücksendenachweise vor. Der Zahlungsanbieter bestand allerdings weiterhin auf der Zahlung für eine der Uhren und begründete dies nur unzureichend.

Der VKI empfiehlt betroffenen Kundinnen und Kunden, sich bei Problemen mit Klarna an den Verein zu wenden und rechtliche Schritte zu prüfen.  | Foto: Pickawook/Unsplash
  • Der VKI empfiehlt betroffenen Kundinnen und Kunden, sich bei Problemen mit Klarna an den Verein zu wenden und rechtliche Schritte zu prüfen.
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Der VKI empfiehlt betroffenen Kundinnen und Kunden, sich bei Problemen mit Klarna an den Verein zu wenden und rechtliche Schritte zu prüfen. Zudem fordert er den schwedischen Zahlungsdienstanbieter auf, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten und die berechtigten Einwände der Konsumentinnen und Konsumenten zu berücksichtigen.

Auch Arbeiterkammer berichtet von Beschwerden

Auch die Arbeiterkammer Oberösterreich verzeichnet häufig Anfragen zu Klarna, wie der APA bestätigt wurde. Die Anliegen würden dabei ein breites Spektrum an kaufrechtlichen Problemen umfassen, wie etwa nicht korrekt verarbeitete Rücktritte, nicht gelieferte Bestellungen und dennoch erhaltene Mahnungen. Wie die AK erklärte, sei die Zahl der Probleme jedoch konstant und auch in letzter Zeit gebe es keinen erhöhten Anstieg.

Konsumentinnen und Konsumenten hätten häufig Probleme bei der Klärung von Zahlungs- und Bestellanfragen, da nicht eindeutig sei, ob sie sich an den Händler oder an Klarna wenden sollen. Der Zahlungsdienstleister verweise demnach häufig auf die Händler, die ihrerseits wiederum auf Klarna verweisen. Da der Zahlungsanbieter die Forderung jedoch in eigenem Namen betreibt, sei es rechtlich schwierig, auf den Händler zu verweisen, hält die AK fest. Letztlich seien jedoch immer Lösungen im Sinne der Konsumenten gefunden worden.

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Mehrere unzulässige Klauseln gestrichen

"Die AK Österreich hat vor einigen Jahren eine Klage gegen Klarna wegen unübersichtlicher und intransparenter Geschäftsbedingungen eingereicht", so AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. Seitdem seien die Beschwerden deutlich zurückgegangen, allerdings gebe es immer wieder Anfragen von Betroffenen, insbesondere wenn es Probleme im Bereich der Zahlung gebe.

Mehrere Klauseln des schwedischen Zahlungsanbieters wurden vom Handelsgericht Wien im Frühjahr 2023 infolge der AK-Klage für unzulässig erklärt. Laut dem rechtskräftigen Urteil darf Klarna Nutzerinnen und Nutzer etwa nicht mehr zur ausschließlichen Kontaktaufnahme per App oder Webseite zwingen. Zudem dürfen in den Klauseln nicht mehr unterschiedliche Fälligkeiten für Zahlungen – ab Rechnungsdatum, ab Versand oder ab Erhalt der Ware – genannt werden. Im Jahr 2020 sind bei der AK österreichweit rund 2000 Beschwerden zu Klarna eingegangen.

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Der VKI empfiehlt betroffenen Kundinnen und Kunden, sich bei Problemen mit Klarna an den Verein zu wenden und rechtliche Schritte zu prüfen.  | Foto: Pickawook/Unsplash
Auch die Arbeiterkammer verzeichnet häufig Anfragen zu Klarna. | Foto: Pixabay/Preis_King (Symbolbild)

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