OGH-Urteil
Keine Strafe für Matura-Schummlerin aus Deutschlandsberg
Für Aufsehen hatte 2022 eine Schülerin der HLW Deutschlandsberg gesorgt, die bei der Matura mit technischen Hilfsmitteln aufwendig schummeln wollte. Die Matura hat sie mittlerweile, auch strafrechtlich wird sie nicht mehr verfolgt.
DEUTSCHLANDSBERG. Nicht bloß Schummelzettel – mit zwei Handys, einer Knopflochkamera und Mini-Kopfhören versuchte eine Schülerin, im Mai 2022 die schriftliche Matura an der HLW Deutschlandsberg zu bestehen. Sie soll die Aufgaben abfotografiert und die Lösungen von einer dritten Person ins Ohr bekommen haben.
Die Schülerin wurde allerdings erwischt – und die Schummelei wurde ein Fall für die Staatsanwaltschaft, der strafrechtlich "ein bisschen Neuland" war, so Sprecher Hansjörg Bacher.
Beim Reifezeugnis handelt es sich nämlich um eine öffentliche Urkunde, bei Fälschung steht darauf laut Strafgesetzbuch eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Allerdings tauchten bei dem bislang einzigartigen Verfahren immer wieder offene Fragen auf. Der Fall ist nun – indirekt – bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) gelangt: Dutzende gleiche Fälle von Führerscheinprüfungen (mehr dazu hier) sind vom OGH überprüft worden, der kam zum Schluss, dass es sich bei solchen Schummelversuchen um keinen Strafrechtstatbestand handelt. "Der angeklagte Paragraf der Urkundenfälschung passt im weitesten Sinne nicht zum Tatbestand, so unerfreulich das Verhalten auch gewesen ist."
Keine strafrechtlichen Folgen
Dieses Urteil hat nun auch direkte Auswirkungen auf die Maturantin aus Deutschlandsberg: Die Ermittlungen gegen die junge Frau werden eingestellt – ein Maturazeugnis sei keine Bestätigung dafür, dass die Prüfung ohne Schummeln absolviert wurde, heißt es von der Staatsanwaltschaft Graz. Damit hat sie keine strafrechtlichen Folgen mehr zu befürchten. Und: Die Matura konnte die damals 18-Jährige im Herbst 2022 nachholen und hat diese auch geschafft.
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