Ran an den Schwamm

Nicht überall dürfen die kleinen Delikatessen auch gepflückt werden. 	KK
  • Nicht überall dürfen die kleinen Delikatessen auch gepflückt werden. KK
  • hochgeladen von Elisabeth Kure

Die Schwammerlsaison hat begonnen. Doch Vorsicht: Nicht überall dürfen sie auch gepflückt werden.

Für Verwirrung unter begeisterten Schwammerl-Suchern sorgt seit einiger Zeit das Gerücht, Schwammerl suchen sei auf der Soboth seit heuer gänzlich verboten. Die WOCHE fragte daraufhin bei der Prinz von Croy‘schen Forstverwaltung in St. Oswald ob Eibiswald nach und erhielt gute Nachrichten: „Es gibt schon ausgewiesene Schongebiete, aber das ist seit eh und je so. Ein gänzliches Verbot gibt es bei uns nicht“, gab der zuständige Forstdirektor Gerhard Kamsker Entwarnung.

Für „Schwammerl-Narrische“ bedeutet das, dass gewisse Teile der Soboth auch weiterhin von 8 bis 16 Uhr ganz genau unter die Lupe genommen werden dürfen. „Es gibt viele Tafeln, die höflich darauf hinweisen, wo man suchen darf“, so Kamsker. Alle, die jene Hinweise missachten und auch in Schongebieten die klein gewachsenen Delikatessen pflücken, seien gewarnt: Neben einer Ermahnung von Seiten des Försters sind die Eigentümer sogar berechtigt, eine Besitzstörungsklage einzubringen. „Das ist aber noch nie vorgekommen.

Die meisten Schwammerl-Sucher sind ohnehin vernünftig“, kann sich Gerhard Kamsker an kein einziges Negativbeispiel erinnern. Lässt man sich doch erwischen, heißt es allerdings „Auf wiederseh’n Schwammerln!“, denn diese dürfen dann laut Forstgesetz eingezogen werden – und zwar komplett. Was mit den „konfiszierten“ Schwammerln passiert, klärt Kamsker auf: „Diese werden immer an Altersheime oder bedürftige Institutionen verschenkt.“

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