Kleiner als geplant
Teile der Koralm werden (endlich) Europaschutzgebiet
Nach langen Jahren werden Teile der Koralm bald zum Europaschutzgebiet – auch dort, wo das Pumpspeicherkraftwerk geplant ist. Ein zweites Landschaftsschutzgebiet auf der Koralm wird noch vom Verfassungsgerichtshof geprüft.
KORALM. Im letzten Sommer hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) das umstrittene Pumpspeicherkraftwerk Koralm gekippt: Es fehle ein Europaschutzgebiet (Natura 2000), das von der Steirischen Landesregierung noch nicht offiziell ausgewiesen wurde. Das wird nun nachgeholt, nächsten Donnerstag soll diese Verordnung beschlossen werden.
Eine Formalität, denn gemeldet (und damit gesetzlich geschützt) ist das Europaschutzgebiet auf der Koralm schon seit 2015. Seitdem hat das Land Steiermark die Koralm erneut untersucht und dabei weitere schützenswerte Güter festgestellt. Man wollte daher das geschützte Gebiet um 450 Hektar vergrößern – was damals u.a. bei der Wirtschaftskammer für Empörung sorgte. Ausgleichsflächen für das Kraftwerk wären in diesem vergrößerten Gebiet gelegen.
750 Hektar Europaschutzgebiet
Rechtlich sei das aber gar nicht möglich, wie das Land nun in einem Begutachtungsverfahren prüfen ließ: Ein Europaschutzgebiet kann nur in jener Größe verordnet werden, in der es ursprünglich an die EU gemeldet wurde. Zusätzliche, einzelne Schutzgüter dürfe man aber berücksichtigen.
- artenreiche montane Borstgrasrasen
- lebende Hochmoore
- alpines Schwemmland
- alpine Zwergstrauchheiden
- alpine Silikat-Urheiden
- feuchte Hochstaudenflure
- Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
Bis November 2025 muss die Steiermark auch Teile des Feistritz- und Krumbachgrabens als Europaschutzgebiet ausweisen (gut 40 Hektar). Die Schwarze und Weiße Sulm sowie die Deutschlandsberger Klause sind bereits Europaschutzgebiete.
Damit läge der Oberspeicher des Kraftwerks – entgegen anderslautender Medienberichte – fast zur Gänze in diesem Europaschutzgebiet. Etwa 26 Hektar davon würde das Kraftwerk beanspruchen.
In Europaschutzgebieten dürfen Landschaft, Tiere und Pflanzen nicht beeinträchtigt sowie das Landschaftsbild nicht verunstaltet werden. Die steirischen Grünen fürchten aber, dass jene 450 Hektar, die doch nicht geschützt werden, als Ausgleichsflächen herangezogen werden.
Verfassungsgerichtshof prüft
Gegen den negativen BVwG-Entscheid vom Sommer 2023 haben die Projektwerber bereits Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingereicht. Dieser prüft nun auch eine Verordnung des Landes aus dem Jahr 2015. Damals ist das Landschaftsschutzgebiet Koralpe um 70 Prozent verkleinert worden. Das Kraftwerksprojekt liegt seitdem vollständig außerhalb dieses Schutzgebietes. Demnächst ist ein Ergebnis des VfGH zu erwarten – entscheidet dieser, dass die Verkleinerung rechtswidrig war, würden gleich zwei Schutzgebiete gegen das geplante Kraftwerk sprechen.
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