Europaschutzgebiet nicht ausgewiesen
Keine Bewilligung für Koralm-Kraftwerk

Mit einer Leistung von 1.000 Megawatt wäre der auf der Koralm geplante Pumpspeicher das größte Werk seiner Art in Österreich gewesen. Das umstrittene Pumpspeicher-Kraftwerk auf der Koralm erhielt aber keine Bewilligung. | Foto: Steiermark aus der Luft/Stüwe/Homberger
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  • Mit einer Leistung von 1.000 Megawatt wäre der auf der Koralm geplante Pumpspeicher das größte Werk seiner Art in Österreich gewesen. Das umstrittene Pumpspeicher-Kraftwerk auf der Koralm erhielt aber keine Bewilligung.
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Das Pumpspeicher-Kraftwerk auf der Koralm hat keine Bewilligung erhalten. Als Begründung wurde angeführt, dass das "Natura 2000-Gebiet Koralpe" von der Landesregierung noch nicht als Europaschutzgebiet ausgewiesen wurde.

BEZIRK DEUTSCHLANDSBERG. Seit 2015 schwelt der Streit, jetzt steht es fest: Das geplante Pumpspeicherkraftwerk auf der Glitz-Alm im Koralmgebiet als Projekt von Alfred Liechtenstein und Peter Masser darf vorerst nicht gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht prüfte die positiv ausgefallene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und gab nun den Beschwerden von einigen Parteien statt. Der ursprünglich positive Bescheid wurde damit zurückgewiesen, wie das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am Dienstag mitteilte.

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Zur Begründung

Der zuständige Senat führte umfangreiche ergänzende Ermittlungstätigkeiten durch, bestellte Sachverständige und erörterte die Ermittlungsergebnisse mit den Verfahrensparteien an mehreren Verhandlungstagen. Außerdem wurde ein Lokalaugenschein im Projektgebiet durchgeführt. 

Das "Natura 2000-Gebiet Koralpe" wurde von der Steiermärkischen Landesregierung noch nicht als Europaschutzgebiet ausgewiesen. Für das BVwG ist die Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung unter diesen Voraussetzungen nicht möglich. Die Erlassung der fehlenden Verordnung des Europaschutzgebiets liege nicht im Zuständigkeitsbereich des BVwG.

So hätte das geplante Kraftwerk aussehen können - nun kann es vorerst nicht gebaut werden. | Foto: Koralmkraft
  • So hätte das geplante Kraftwerk aussehen können - nun kann es vorerst nicht gebaut werden.
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Mögliche Aufhebung der Genehmigung

Bei diesem Ergebnis sei laut BVwG auch nicht weiter darauf einzugehen gewesen, ob wegen der offenkundig zutage getretenen eklatanten Ermittlungsmängel in zahlreichen Fachbereichen allenfalls die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Genehmigungsbescheids und für eine Zurückverweisung des Genehmigungsverfahrens an die Steiermärkische Landesregierung vorgelegen wären.

Erfreut nehmen die steirischen Grünen die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis. „Das ist keine Überraschung, so stümperhaft, wie da gearbeitet worden ist", betont die Grüne Klubobfrau Sandra Krautwaschl.

Für die Energiewende braucht es seriöse Projekte und schnelle, qualitativ hochwertige Abwicklungen von UVP-Verfahren. Beim Pumpspeicherkraftwerk Koralm gab es massive Mängel in zahlreichen Bereichen, daher kommt der heutige Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts für die Grünen nicht überraschend:

„Ich war selbst bei der UVP-Verhandlung dabei. Es war auch für fachunkundige Personen ganz klar ersichtlich, dass zahlreiche Gutachten zum Pumpspeicherkraftwerk Koralm massive Mängel aufweisen. Es ist daher überhaupt nicht überraschend, dass das Bundesverwaltungsgericht jetzt so entschieden hat.“
Sandra Krautwaschl, Klubobfrau der Grünen

Krautwaschl betont: „Nach dem verheerenden Rechnungshofbericht zeigt auch dieses Urteil den jahrelangen Behördenpfusch unter SPÖ-Ressortverantwortung. Landesrätin Lackner kann sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen.“ 

Stimmen aus der Region

Während Josef Steiner aus St. Martin im Sulmtal als Sprecher der "Plattform Koralmschutz jetzt" allen Aktiven zu diesem Ergebnis gratuliert und auch die Vertreter vom "Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe" um Andreas Mathauer aus Bad Schwanberg froh über die Abwendung dieses Mega-Projektes auf der Glitz-Alm ist, zeigt man sich im Bereich der Wirtschaft eher enttäuscht.

Gerade die Wirtschaftskammer Deutschlandsberg hat mit diversen Fach-Vorträgen auf die Vorteile eines Pumpspeichers als Chance für das Gelingen der Energiewende aufmerksam gemacht.

Ernüchtert ist auch Manfred Kainz, Obmann der Wirtschaftskammer Deutschlandsberg: "Eines steht fest: Wir brauchen Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik, sonst können wir die Energiewende nicht stemmen. Allerdings muss Energie auch zwischengespeichert werden, wozu dieser Pumpspeicher eine gute Möglichkeit gewesen wäre. Jetzt ist diese Chance vertan, leider. Mit dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes haben sich die Grünen und die Kormalmschützer durchgesetzt."

"Die Grünen stellen auch den Atomstrom in der Klimadiskussion als sauber, umweltfreundlich oder 'grün' dar. Aber mit Kernenergie wird wiederum die Ausbeutung in afrikanischen Ländern forciert, denn das dafür nötige Uran kommt aus Niger und aus Mali. Das ist eine Tatsache, die der Verbraucher im Haushalt nicht merkt."
Manfred Kainz, Obmann der Wirtschaftskammer Deutschlandsberg

Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe und die Bürgerinitiative „Nein zum Industriepark Koralm“ 

Heute hat der Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe und die Bürgerinitiative „Nein zum Industriepark Koralm“ mit großer Freude das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes zum Projekt Pumpspeicher erhalten. Wie in den Medien bereits berichtet, stützt das BVwG seine ablehnende Entscheidung auf die Tatsache, dass die Koralpe als Natura 2000 Gebiet bereits nominiert ist, eine genaue Verordnung der Flächen aber bis heute nicht existiert.

Die Durchführung einer UVP zum Projekt Pumpspeicher Koralpe hätte also ohne die genaue Verordnung des Natura 2000 Gebietes Koralpe gar nicht durchgeführt werden dürfen. Heute ist aber auch ein guter Tag für den Natur- und Umweltschutz, weil unsere einzigartige Koralpe nicht einem, von Beginn an höchst umstrittenen Projekt geopfert wird. Heute ist aber auch ein guter Tag für den Rechtsstaat Österreich. Ein juristisch und technisch mit eklatanten Mängeln behaftetes Projekt wurde von der Abteilung 13 der steiermärkischen Landesregierung bewilligt. Der Rechnungshof hat diese Abteilung geprüft und in seinem Bericht vom Juni 2023 über das Zustandekommen der Bewilligung des Projekts Pumpspeicher berichtet. Nicht der verfahrensführende Beamte, sondern das Planungsbüro der Projektwerber hat große Teile des Bescheides verfasst – ein unzulässiger Vorgang. Das BVwG hat schließlich, den von insgesamt 17 Parteien beeinspruchten Bewilligungsbescheid erster Instanz aufgehoben. Der Rechtsstaat funktioniert. Wolfgang Rehm, Sprecher der Umweltorganisation VIRUS hat dazu treffend festgestellt: „Diese rechtskräftige Entscheidung in der Sache, ist nach all den verfahrensrechtlichen Absurditäten bei der Steiermärkischen Landesregierung ein guter Tag für das Umweltrecht und ein guter Tag für die Energiewende, die heute vom Trittbrettfahrertum eines Substandardprojektes befreit wurde“.
so Franz Zirngast vom Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe und Andreas Mathauer, Sprecher der Bürgerinitiative „Nein zum Industriepark Koralm".

Simme aus dem Haus der Energie

Irmtraud Pribas von der Energieagentur Weststeiermark | Foto: Strohmeier
  • Irmtraud Pribas von der Energieagentur Weststeiermark
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Wir haben auch Imtraud Pribas, Geschäftsführende Obfrau der Energieagentur Weststeiermark mit Sitz in Deutschlandsberg, kurz EAW, zu ihrer Meinung befragt:

"In Zeiten der Energiewende und des Klimaschutzes ist es unerläßlich geworden, jeden Quadratmeter intakter Natur zu schützen. Nicht wieder gut zu machende Eingriffe gefährden Lebensraum und Artenvielfalt. Wir müssen uns dessen bewusst sein, dass unsere Generation in der Verantwortung steht, das Ruder entscheidend herumzureißen.
Die aktuelle Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung."
Irmtraud Pribas, Energieagentur Weststeiermark


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