Rechtskräftiges Urteil
Doch keine Haftstrafe für Deutschlandsberger Bürgermeister
Im Verfahren um den wegen Amtsmissbrauch verurteilten Deutschlandsberger Bürgermeister Josef Wallner gibt es nun ein rechtskräftiges Urteil.
DEUTSCHLANDSBERG. Vor knapp einem Jahr musste sich Deutschlandsbergs Bürgermeister Josef Wallner (SPÖ) vor Gericht verantworten, ihm wurde Amtsmissbrauch vorgeworfen – mehr dazu liest du hier. Für rechtswidrig ausgestellte Genehmigungen eines Gastgewerbes zu Pandemie-Zeiten wurde Wallner verurteilt, in erster Instanz (nicht rechtskräftig) zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro sowie einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten.
Strafausmaß herunter gesetzt
Dagegen legte Wallner umgehend Berufung ein, er fühle sich nicht schuldig. Der Berufung wurde teilweise stattgegeben: Die bedingte Freiheitsstrafe wird in zweiter Instanz aufgehoben. Das nun rechtskräftige Urteil lautet 21.000 Euro Geldstrafe für Wallner. Auch der ebenfalls angeklagte Gastwirt bekommt keine Haftstrafe, sondern eine Geldstrafe von 4.200 Euro. Das Urteil sei für Wallner dennoch unbefriedigend, da niemand zu Schaden gekommen und niemand bevorzugt worden sei.
Die Höhe des Strafausmaßes war nach dem erstinstanzlichen Urteil von manchen Politikern als hart erachtet worden. Von der eigenen Partei und auch von anderen Bürgermeistern erhielt Wallner Unterstützung. Aus dem Deutschlandsberger Gemeinderat forderten Grüne und Bürgerliste sowie KPÖ einen Rücktritt, sollte das Urteil rechtskräftig werden.
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