Novelle mit Katzenjammer
Die Novelle des Tierschutzgesetzes soll die Bedingungen für Bauernkatzen verbessern.
Die Novelle des Tierschutzgesetztes ist seit 1. April in Kraft. Unter vielen Maßnahmen – von der Regelung bei Tierbörsen bis hin zur Entgegenwirkung von Qualzüchtungen – ist wohl die Kastration bei sogenannten Bauernkatzen jenes Thema, das noch einen langen Rattenschwanz nach sich ziehen wird. Wir befragten Amts-tierarzt Bernhard Ursinitsch zu diesem brisanten Thema.
Was ist im Veterinärreferat durch die Gesetzesnovelle in Bezug auf die Kastrationspflicht jetzt nicht nur für Streunerkatzen, sondern auch für Katzen auf Bauernhöfen zu erwarten?
Wir rechnen damit, dass vermehrt Anzeigen eingehen werden. Allerdings wird der Nachweis schwierig sein, wenn z.B. der Landwirt bestreitet, dass es sich um seine Katzen handelt. Oder es wird behauptet, dass die Tiere ohnehin kastriert sind. Bei den Katern ist das recht einfach festzustellen, aber bei den weiblichen Tieren ist das nahezu unmöglich. Die praktische Umsetzung ist also schon um einiges schwieriger, als es in der Novelle verankert ist.
Zwei Seiten der Medaille
Liegt es nicht auch im Sinn der Bauern selbst, die Katzen am Hof kastrieren zu lassen?
Es gibt dabei zwei Seiten der Medaille: Die ohnehin schon unter Druck stehenden Landwirte werden sich gewiss gegen diese zwingende Maßnahme wehren, primär ob der nicht unerheblichen Kosten, die vor allem bei der Kas-tration weiblicher Tiere anfallen. Andererseits hat man auf bäuerlichen Betrieben Verantwortung für alle Tiere, auch für Katzen. Sie erfüllen zur Bekämpfung von Schädlingen einen sehr wichtigen Zweck, damit kein Gift eingesetzt werden muss. Nur darf man die Tiere nicht auf sich gestellt lassen, vor allem nicht im Krankheitsfall. Da überzählige Jungtiere mancherorts unkontrolliert getötet werden, ist dieser Ruf nach der
Kastrationspflicht jetzt erfolgt.
Seit 1. April gibt es im Bezirk keinen tierärztlichen Notdienst mehr an den Wochenenden. Warum?
Es gibt zu wenig Tierärzte im Nutztierbereich, die daran teilnehmen. Man braucht eben zwei Kollegen, die sich pro Notdienst bereitstellen, was sich aber von der Geografie im Bezirk in seiner Größe einfach nicht ausgeht, vor allem weil einige Tierärzte aufgehört haben. Mit nur fünf Kollegen ist kein Notdienst aufrechtzuerhalten. Für den Kleintierbereich hat es ohnehin keinen Notdienst gegeben, bis auf eine kurze Versuchsphase, die aber so nicht geklappt hat.
Wie sollen Tierbesitzer jetzt bei einem Notfall agieren?
Im Nutztierbereich muss man mit seinem Betreuungstierarzt eine Vertretungsregelung ausmachen. Im Kleintierbereich gilt Ähnliches, wobei es ja in Deutschlandsberg auch eine Tierklinik gibt, die mit einer 24-stündigen Rufbereitschaft ausgestattet ist.
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