Pandemie-Beauftragter: Um Kunst und Kultur zu retten

Ab sofort Pandemie-Beauftragter: Gottfried Reyer | Foto: KK
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Veranstalter brauchen Pandemie-Beauftragte, damit Events noch stattfinden können. Aber: Was machen sie?

Die Covid-19-Lockerungsverordnung sieht bei In- und Outdoor-Veranstaltungen ein vorliegendes Präventionskonzept zur Sicherheit der Besucher vor. Dazu zählt die Bestellung eines Covid-19-Beauftragten. Das "Zertifikat zum zertifizierten Pandemie-Beauftragten und SARS-CoV-2-Beauftragten nach Covid-19-LV", wie es heißt, berechtigt Teilnehmer dazu, mit rechtlichen und medizinischen Grundlagen Notfallpläne erstellen zu können, um Infektionsketten vorzubeugen und bei möglichen Ansteckungen Maßnahmen im Nachhinein zu ergreifen. Gottfried Reyer aus Gratwein-Straßengel hat den Kurs absolviert und verrät der WOCHE, was das in der Praxis genau bedeutet.

Umfangreiche Check-Liste

Als Mitglied des Vereins für Kunst, Kultur und Kommunikation "K3" und PR-Berater bei der "bit group" war und ist Reyer bei unzähligen Kulturveranstaltungen dabei, schüttelt (mittlerweile imaginär) Hände, begrüßt bekannte Gesichter. "Ich kenne mich in der Branche gut aus. Da dachte ich mir, wenn ich eh vor Ort bin, bin ich doch die richtige Person, um in Zeiten wie diesen ein Event mitzuplanen", sagt er zum Entschluss, Pandemie-Beauftragter zu werden. Wichtigste Grundlage: Corona verstehen, biologische Bedrohungslage gut einschätzen können, Epidemie-Gesetze und Haftungsfragen kennen. Mit diesem Wissen können sich Veranstalter in Zukunft an Reyer wenden und ihn anfordern. Dabei eruiert er nicht nur technische Inhalte wie Hygiene- und Sicherheitskonzepte und wie sie eingehalten werden, ob Schutzmaßnahmen wie der Mund-Nasen-Schutz vorhanden sind oder wie, je nach Größe des Veranstaltungsortes, Sitz- und Stehplätze arrangiert werden müssen. Auch personelle Inhalte zählen zu Reyers Check-Liste. Darunter versteht sich, wie viele Menschen überhaupt bei der Veranstaltung sind. Und dazu zählen nicht nur die Besucher, sondern auch die Veranstalter, Künstler und ihre Mitarbeiter – etwa Tontechniker oder Bühnenarbeiter – oder das Gastronomiepersonal, sofern ausgeschenkt wird. Das alles muss Reyer berücksichtigen, um seine Abschätzung für ein Event abgeben zu können.

BH entscheidet über Event

"Das Covid-Konzept muss schließlich der Bezirkshauptmannschaft vorgelegt und von ihr bestätigt werden", sagt er. "Es ist ein langer bürokratischer Weg für Veranstalter. Immerhin ändert sich oft täglich was. Und jedes Bundesland hat andere Bestimmungen, was Teilnehmeranzahl oder Sperrstunden betrifft." Ob ein Event schlussendlich stattfindet, das kann Reyer aber nicht bestimmen. Als Pandemie-Beauftragter nimmt er eine beratende, unterstützende Funktion ein. Zu- oder Absagen obliegen dem Land, der Bezirkshauptmannschaft oder der Gemeinde als Behörde. Die Polizei ist berechtigt, Veranstaltungen zu besuchen und zu kontrollieren, ob alle Maßnahmen eingehalten werden – im Notfall darf sie die Veranstaltung sogar abbrechen. Den präventiven Maßnahmen der Risikoanalyse und -bewertung folgen Notfallpläne, falls es bei Veranstaltungen doch zu Ansteckungen gekommen ist: Unter der Einhaltung des Datenschutzes müssen Kontakte nachverfolgt werden und die vorab ebenso verfassten psychologischen Maßnahmen in Krisensituationen entsprechend umgesetzt werden. "Die Ausbildung ist notwendig. Ohne Pandemie-Beauftragten wird es, zumindest in nächster Zeit, nämlich keine Events geben", sagt Reyer.

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