Steirer sind Vereinsmeier – "GUler" erst recht
Wer glaubt, Vereine sind out, irrt gewaltig. Die Zahl der steirischen Vereine steigt stetig.
So klein und schon ein Verein? Tatsächlich genügt laut Gesetz schon der Zusammenschluss zweier Personen "zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen Zwecks". Ist dieser Zusammenschluss dann auch noch freiwillig, auf Dauer angelegt und aufgrund von Statuten organisiert, dann ist ein neuer Verein geboren.
Steirer sind Vereinsmeister
In der Steiermark waren mit Ende des Vorjahres 17.608 Vereine gemeldet, wobei eine "exakte Erfassung des Vereinswesens schwierig ist, da mit der Einführung des Vereinsgesetzes 2002 keine Sammelabfragemöglichkeiten des Vereinsregisters mehr bestehen", erklärt der Leiter der Landesstatistik Steiermark Martin Mayer. "Viele Gemeinden wissen daher selbst nicht über die genaue Anzahl ihrer Vereine Bescheid".
Fest steht auf alle Fälle, dass der Trend zum Vereinsleben ungebrochen ist. Gab es Ende 2009 laut Innenministerium – von dem auch die Landesstatistik ihre Zahlen bezieht – 17.361 Vereine, ist diese Zahl, wie beschrieben, weiterhin im Steigen begriffen. Dabei ist die Spannweite mehr als vielfältig, denn während die einen mehrmals wöchentlich im Fußballverein kicken, tanzen andere als Brauchtumsgruppe durch jedes Dorffest. Viele widmen ihre wertvolle Freizeit ehrenamtlich einer der unzähligen Einsatzorganisationen.
Der Kreativität ist jedenfalls keine Grenze gesetzt: Ob Gebirgstrachtenerhaltungs- und Schuhplattlerverein in Graz-Umgebung, erster steirischer Harzer Edelroller- und Vogelschutzverein, der schon die österreichische Bundesmeisterschaft für Gesangskanarien veranstaltete, oder steirischer Burgenverein, der sich der Erhaltung alter Burgen und Schlösser verschrieben hat. Alle haben sie eines gemeinsam: Menschen, die dahinter stehen und die weit mehr sind als nur "Vereinsmeier".
Vereinsgründung
Für die Errichtung eines Vereins sind mindestens zwei Personen erforderlich.
Fristen: Mit dem Einlangen der Errichtungsanzeige bei der zuständigen Vereinsbehörde (Landespolizeidirektion und Bezirkshauptmannschaft) beginnt eine Frist von vier Wochen zu laufen. Wenn die Behörde die Vereinsgründung nicht innerhalb dieser Frist für gesetzwidrig erklärt, entsteht der Verein.
Erforderliche Unterlagen: Anzeige der Vereinserrichtung, von den Vereinsgründerinnen/Vereinsgründern eigenhändig unterschrieben.
Weiterführende Links zum Thema:
Vereine in der Steiermark
Unsere Vereine in Graz-Umgebung
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