Volksanwaltschaft für Menschenrechte
Die Bürger setzen zunehmend Vertrauen in die Arbeit der Volksanwaltschaft. Das zeigt der Jahresbericht 2011. 16.239 Menschen – 974 mehr als im Jahr davor – wurden ein Fall für den Volksanwalt. Insgesamt kam es im Berichtsjahr zum Abschluss von 8.377 Prüffällen.
Neuerdings ist die Volksanwaltschaft auch das „Menschenrechtshaus der Republik“. Dies ist die größte Kompetenzerweiterung seit Bestehen. Damit liegt auch der Schutz und die Förderung von Menschenrechten in der Zuständigkeit der Volksanwaltschaft. 4.000 öffentliche und private Einrichtungen wie Justizanstalten, Kasernen, Dienststellen der Exekutive, psychiatrische Einrichtungen oder Alten-, Pflege- und Behindertenheime werden künftig einer Kontrolle der Volksanwaltschaft unterzogen. Von den Bürgern hoch geschätzt wird auch die Möglichkeit, ihre Anliegen bei einem Gespräch mit Volksanwälten persönlich zur Aussprache zu bringen. An 276 Sprechtagen fanden 1.800 Gespräche statt. Für Nationalratsabgeordneten Michael Praßl bleibt es das oberste Ziel, den Menschen zu helfen.
Michael Praßl ist Obmannstellvertreter im Volksanwaltschaftsausschuss für Bürgernähe.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.