WOCHE-Konfliktsprechstunde: Frühlingszeit ist Jauchenzeit

M. Strapatsas rät: "Bitten Sie vorsichtig darum, vorab informiert zu werden." | Foto: KK
  • M. Strapatsas rät: "Bitten Sie vorsichtig darum, vorab informiert zu werden."
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Im Frühling erhalten wir Beschwerden zur Jauche-Ausbringung: Ist es erlaubt, auf einer Wiese mit ca. zwei Metern Abstand zu umliegenden Gärten und Wohnhäusern Jauche auszufahren? Als Richtwerte bei der Ausbringung von Jauche und Gülle gelten: Zwischen 15. November und 15. Februar herrscht üblicherweise Ausbringungsverbot, für den Rest des Jahres besteht ein Ausbringungsverbot auf wassergesättigten Böden. Die Einarbeitung von Jauche soll innerhalb von vier Stunden erfolgen. Spätestens nach zwei Wochen soll eine entsprechende Pflanzenkultur bestellt werden. Es ist jedoch jeder Einzelfall zu prüfen: Sie können hierfür die Experten der Landwirtschaftskammer kontaktieren. Belästigungen aus der Landwirtschaft sind für die Nachbarn in gewissen Grenzen hinzunehmen. Vielleicht wird die Wohnqualität verbessert, indem Sie vorab über die Ausbringung informiert werden.

Sie können Ihre Anfragen gerne auch per E-Mail an die WOCHE-Redaktion unter: nachbarschaft@woche.at schicken. Bitte geben Sie in der E-Mail unbedingt Ihre Telefonnummer an!

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