Arbeiterkammer: Tipps für das Gutschein-Schenken
Ein Klassiker unter dem Weihnachtsbaum und eines der beliebtesten Geschenke sind Gutscheine in allen möglichen Variationen. Beim Kauf der Gutscheine gibt es allerdings einiges zu beachten, wie die Arbeiterkammer Steiermark rät. AK-Konsumentenschützerin Birgit Auner empfiehlt, Gutscheine nur dann zu verschenken, wenn der Empfänger diese dann auch wirklich nutzt.
Wichtig zu beachten ist auch die Frage, wie lang ein Gutschein überhaupt gültig ist. Grundsätzlich sind Gutscheine ohne Befristungsvermerk 30 Jahre gültig. „Befristungen sind möglich, müssen aber vereinbart werden“, so Auner. Laut Gesetz gibt es keine klaren Richtlinien, welche Fristen zulässig sind – teilweise müssen diese sogar Gerichte klären.
Prinzipiell rät Auner: "Gutscheine sollen rechtzeitig verwendet werden und nicht verstauben.“ Das gilt auch für unbefristete Gutscheine: „Denn wenn das Unternehmen, von dem der Gutschein stammt, nicht mehr existiert, tut man sich sehr schwer, noch etwas zu bekommen.“
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