Bewährungshilfe: Wegweiser in die Legalität

In Einzelgesprächen oder in Gruppenarbeit versucht Herbert Staber Lösungen für die Problemen seiner Klienten zu finden. | Foto: Oliver Wolf
  • In Einzelgesprächen oder in Gruppenarbeit versucht Herbert Staber Lösungen für die Problemen seiner Klienten zu finden.
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Herbert Staber führt seine Klienten als Bewährungshelfer zurück in die Straffreiheit.

Herbert Staber ist ein feundlicher Mann Mitte 50. Er trägt beim Lesen eine Brille, ist ein angenehmer Gesprächspartner und geht in seiner Freizeit gerne wandern. Außerdem arbeitet er täglich mit Gewaltverbrechern und anderen Straftätern zusammen. Herbert Staber ist Bewährungshelfer.

Ziel: Straffreiheit

Seit mittlerweile 24 Jahren ist der diplomierte Sozialarbeiter jetzt schon beim Verein Neustart tätig, wo er versucht, Verbrechern dabei zu helfen, wieder ein geregeltes Leben zu führen. „Meine Hauptaufgabe ist es, dass jeder Klient deliktfrei bleibt“, fasst er seine Aufgabe zusammen.

Erfolgsquote

Und meist gelingt ihm das auch: Insgesamt betreuen der Bewährungshelfer und 70 weitere Mitarbeiter von „Neustart“ alleine in Graz 1.150 Klienten, die zu einer „bedingten Strafe“ verurteilt wurden. Danach bleiben bei „bedingter Entlassung aus einer Freiheitsstrafe“ rund 62 Prozent straffrei, bei „(teil)bedingter Strafnachsicht“ (Erklärung im WOCHE Wissen rechts) sind es noch 55 Prozent.
Aber wie unterstützt man einen Menschen dabei, wieder auf den „rechten Weg“ zurückzufinden, nachdem er ihn verlassen hat?

Probleme beseitigen

„Die Herausforderung ist es, die Lebensqualität des Klienten zu heben und einen guten Weg für ihn zu finden“, erklärt Staber. In erster Linie heißt das meist, Probleme wie Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit, Schulden, Drogen- oder Alkoholsucht in den Griff zu bekommen, die einem geregelten und vor allem straffreien Leben im Weg stehen. Um das zu erreichen, trifft Staber seine Klienten in regelmäßigen Abständen – je nach Bedürfnis zwischen ein Mal in der Woche und ein Mal im Monat – hilft bei der Arbeitssuche und versucht in Gesprächen den Gründen für die Delikte auf den Grund zu gehen und gemeinsam Alternativen dazu zu entwickeln.

Erfolgsbeispiel

Im Fall von Peter (Name von der Redaktion geändert) hat das funktioniert. Der psychisch kranke Mann hatte unter dem Einfluss von Alkohol und einer Panikattacke zwei Türen zerstört, wurde wegen Sachbeschädigung verurteilt und stand wegen der hohen Geldstrafe kurz vor dem Verlust seiner Wohnung. „Mittlerweile mache ich mein Finanzmanagement selbst. Ohne Herrn Staber hätte ich das nicht geschafft“, erzählt Peter schüchtern und man hat das Gefühl, er zweifelt daran, ob er das auch in Zukunft alleine hinbekommt. „Die zweite Stimme wird mir fehlen.“
Herrn Staber scheint es nicht leicht zu fallen, das zu hören: „Es ist ein Erfolg, wenn jemand geht und man sieht, dass er etwas dazugelernt hat. Es wäre aber sicher auch noch etwas aufzuarbeiten, doch das geht sich einfach nicht aus. Die nächsten warten schon ...“

WOCHE Wissen

BedingteFreiheitsstrafe:
Hier wird die Strafe nicht vollstreckt, sondern eine Probezeit bestimmt. Eine unbedingte Freiheitsstrafe muss sofort verbüßt werden.

Bedingte Strafnachsicht:
Wird ein Straftäter zu einer Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren oder zu einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht die Strafe unter Bestimmung einer Probezeit von mindestens einem Jahr und höchstens drei Jahren bedingt nachsehen.

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