Ein Lehrling sollte seine Rechte und Pflichten kennen

Bei Vernachlässigung der Pflichten kann ein Lehrverhältnis auch vorzeitig aufgelöst werden. | Foto: djd/Bielefeld Marketing GmbH
  • Bei Vernachlässigung der Pflichten kann ein Lehrverhältnis auch vorzeitig aufgelöst werden.
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Lehrlinge müssen sich nicht nur bemühen den gewählten Lehrberuf zu erlernen, sie sind auch verpflichtet, die Berufsschule regelmäßig zu besuchen. Außerdem müssen sie sich, meist vertraglich, dazu verpflichten die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für sich zu behalten.
Lehrlinge haben in Österreich aber nicht nur Pflichten, sondern auch viele Rechte. So dürfen sie nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die mit dem Gegenstand der Ausbildung vereinbar sind und ihre eigenen Kräfte nicht übersteigen. Außerdem muss ihnen ein regelmäßiger Lohn, die sogenannte Lehrlingsentschädigung, gewährt werden. Anspruch auf Urlaub haben Lehrlinge den selben wie auch andere Arbeitnehmer. Weitere Informationen zum Lehrlingsschutz im Internet unter: www.
arbeiterkammer.at

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